Contents: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

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geben kein klares Bild, wie das Recht auf Arbeit verwirklicht 
werden soll. Eine direkte Beziehung zu diesem Rechtsan- 
spruche hat nur Punkt d, wonach Bestimmungen getroffen 
werden sollen „für sichere und ausreichende Unterstützung 
unverschuldet ganz oder teilweise Arbeitsloser, sei es auf dem 
Wege der öffentlichen Versicherung gegen die Folgen der 
Arbeitslosigkeit, sei es durch Unterstützung privater Ver- 
sicherungsinstitute aus öffentlichen Mitteln“. Daraus geht her- 
vor, dass der Antrag auf jene Ausgestaltung des Rechts auf 
Arbeit verzichtet, wonach der Staat den Arbeitslosen unmit- 
telbar Arbeit gewährt. Es ist also gewissermassen ein mit- 
telbares Recht auf Arbeit, das der schweizerische Initiativ- 
antrag anstrebt,
	        
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