WANDEEUNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNÄHMEN. 137
ten, das den mehrfachen Betrag als den benötigten aus
macht. Und ähnlich bei anderen Berufen.
Hiefür Abhilfe zu schaffen, war der Zweck der schon
im Februar 1919 im Hilfsbund gegründeten Darlehens
kasse. Sie sollte Flüchtlingen, die Vermögen in Elsaß-
Lothringen zurücklassen mußten oder doch durch ihre
persönlichen Eigenschaften genügende Sicherheit bieten,
die Möglichkeit geben, sich eine neue selbständige Stellung
zu erringen. Der Freiburger Vertriebenen-Ausschuß hatte
den Gedanken der Gründung einer solchen Darlehensbank
schon im Januar 1919 propagiert. Ein Kaufmann aus-
Mülhausen verfolgte den Gedanken mit zäher Energie
und erreichte in persönlichen Besprechungen mit verschie
denen Reichsministern die Schaffung dieser Kasse. Im
März 1919 konnte sie ihre Tätigkeit aufnehmen.
Diese Darlehenskasse besteht aus zwei verschiedenen
Abteilungen, und zwar:
1) aus einer A-Kasse,
2) aus einer Ü-Kasse.
Die A-Kasse darf nur Kredit gegen eine Sicherung durch
in Elsaß-Lothringen zurückgelassene Vermögenswerte des
Darlehensnehmers geben, mit andern Worten, nur Real
kredit gewähren, und zwar gegen 4% Zinsen und die
Verpflichtung der Rückzahlung des Darlehens innerhalb
von zwei Jahren, jedoch nicht vor Entschädigung des Dar
lehensnehmers für seine durch die Auswanderung erlittenen
Verluste von seiten des Reiches.
Die Ü-Kasse=Unterstützungskasse ist befugt, reinen
Personalkredit zu gewähren. Der Zinssatz beträgt 4 °/ 0 .
Auch bei diesen Darlehen besteht die Verpflichtung zur
Rückzahlung nach zwei Jahren. Aber die Rückzahlung
ist viel weniger gesichert als bei der A-Kasse, weil diese
ein Rückgriffsrecht auf Forderungen der Flüchtlinge an
das Deutsche Reich besitzt. Die U-Kasse ist als eine
Verstärkung der Fürsorge des Roten Kreuzes gedacht
und zahlt nur Darlehen von niederen Beträgen aus. So
fallen in ihren Wirkungskreis vor allem die Möbeldarlehen.