Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

420

Drittes  Buch.  Der  Liberalismus.

kann  aber  vielleicht  den  Gedanken  Stuabt  Mill’s  genauer  ausdrücken,
wenn  man  seine  allzu  einfache  Unterscheidung  durch  eine  andere  ersetzt,
die  Rodbeetus  ungefähr  zur  gleichen  Zeit  aufstellt:  die  der  wirtschaftlichen ­
  Beziehungen  und  die  der  rechtlichen  Beziehungen ­
 1 ).  Obgleich  auch  diese  beiden  vielfach  miteinander
verflochten  sind,  so  versteht  man  doch,  daß  die  wirtschaftlichen
Gesetze,  die  den  Tauschwert  regulieren  oder  die  Ausdehnung  industrieller ­
  Unternehmungen  bestimmen,  nicht  von  der  gleichen  Art
sind,  wie  die  Grundlagen,  auf  denen  die  gesetzliche  Übertragung
des  Eigentums  sich  aufbaut,  oder  wie  die,  aus  denen  sich  die  Verpflichtungen ­
  der  Parteien  eines  Interessen-,  eines  Lohn-  oder  eines
Pachtvertrages  ergeben.  Die  ersteren  können  als  natürliche  Gesetze
bezeichnet  werden,  während  die  zweiten  nur  das  Werk  einer  gesetzgeberischen ­
  Autorität  darstellen.
Stuabt  Mill  begnügt  sich  aber  nicht  damit,  den  Reformen  die
Tür  zu  öffnen.  Er  tritt  selbst  mit  vollem  Entschluß  über  die  Schwelle.
Er  bringt,  und  darin  unterscheidet  er  sich  von  allen  klassischen
Volks  Wirtschaftlern,  ein  breit  angelegtes  sozialpolitisches  Programm,
das  er  selbst  in  folgender  Weise  formuliert:  „Vereinigung  des  Höchstmaßes ­
  an  individueller  Handlungsfreiheit  mit  Gemeinsamkeit  am
Besitz  der  natürlichen  Schätze  der  Welt  und  gleichmäßiger  Anteil
aller  an  den  Erzeugnissen  der  Arbeit,  die  diese  Schätze  ausnützt“  2 ).
Dieses  Programm  läßt  sich  in  folgenden  drei  Sätzen  zusammenfassen:
1.  Ersatz  des  Lohnsystems  durch  die  Produktivgenossenschaft;
2.  Sozialisation  der  Bodenrente  durch  die  Grundsteuer;
3.  Beschränkung  der  Ungleichheit  der  Vermögen  durch  eine
Beschränkung  des  Erbrechtes.
Wie  .man  sieht,  entspricht  diese  dreifache  Reform  durchaus  den
von  Stuabt  Mill  aufgestellten  Bedingungen:  denn  sie  ist  nicht  nur
nicht  in  Widerspruch  mit  dem  individualistischen  Prinzip,  sondern
sie  bezweckt  gerade,  es  in  diesen  drei  Punkten  zu  verstärken;  sie
bedeutet  keinen  Zwang  gegen  das  Individuum  und  strebt  im  Gegenteil
auf  seine  Emanzipierung  hin.  Betrachten  wir  daher  kurz  jede  dieser
Reformen.
1.  Das  Lohnsystem  erschien  Stuabt  Mill  als  eine  für  die  Individualität ­
  durchaus  verderbliche  Ordnung.  Weshalb?  Weil  es  dem
Menschen  alles  Interesse  an  seinem  Arbeitserzeugnis  nimmt  und
daher  schon  heute  für  die  große  Mehrzahl  jene  völlige  Gleichgültigkeit
für  die  eigene  Arbeit  zur  Tatsache  macht,  die,  nach  dem  Vorwurf

’)  Siehe  besonders  die  Einführung  Chatelain’s  zur  franz.  Übers,  von  Eodbertüs  :
Das  Kapital.
2 )  Antobiography,  S.  232  (London,  1873).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.