Metadata: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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bei Verteilung der Geschäfte unter die einzelnen Makler gutachtlich zu 
Hörens die Geschäfte unter die einzelnen Kursmakler. — In Frankfurt a. M. 
geschieht dies durch die Handelskammer. 
Nach § 32 des Börsengesetzes dürfen die Kursmakler in den Geschäfts 
zweigen, für die sie bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises mit- 
wirken, nur insoweit für eigene Rechnung oder in eigenem Namen 
Handelsgeschäfte schließen oder eine Bürgschaft für die ihnen übermittel 
ten Geschäfte übernehmen, als dies zur Ausführung der ihnen erteilten 
Aufträge nötig ist, d. h. insoweit, als sie für einen Teilbetrag, die 
„Spitzen", keinen Gegenkontrahenten finden. 
Die Kursmakler dürfen, soweit nicht die Landesregierung Ausnahmen 
zuläßt, ein sonstiges Handelsgewerbe nicht betreiben, auch nicht an einem 
solchen als Kommanditist oder stiller Gesellschafter beteiligt sein; ebenso 
wenig dürfen sie zu einem Kaufmann in dem Verhältnis eines Pro 
kuristen, Handelsbevollmächtigten oder Handlungsgehilfen stehen. Sie 
vermitteln entweder in allen an der betreffenden Börse gehandelten Wer 
ten oder nur in bestimmten, ihnen zugelviesenen Werten. Sie haben 
dann nur mit bestimmten Effektengattungen zu tun. Ihr Effekten- 
kreis ist gegeben; in diesem leisten sie ihre Dienste jedermann. An 
der Berliner Börse bilden je zwei Kursmakler eine Makler- 
gruppe und stellen gemeinschaftlich die Kurse derjenigen Wert 
papiere fest, die ihnen durch die Maklerkammer zugewiesen sind. 
Die Zahl der Kursmakler an der Berliner Fondsbörse betrug im Mai 1927 
110. Sie sind in 55 G r u p P e u eingeteilt, deren jede die Umsätze entweder von 
wenigen lebhaft gehandelten oder von vielen wenig gehandelten Effekten zu 
vermitteln hat. Durchschnittlich fallen auf jede Gruppe 40—50 Werte. Freie 
Makler gibt es an der Berliner Börse etwa 300. 
Um bei Abschlüssen mit den sog. Spekulationsmaklern Sicherheit zu 
bieten, haben sich Maklerbanken gebildet. Es sind dies Institute, 
die das Maklergewerbe als Großbetrieb organisiert haben, und die an 
allen Märkten Vertreter unterhalten, deren Geschäftsvermittlung im 
Namen, für Rechnung und auf Gefahr der Bank erfolgt. Nachdein 
die Maklerbank (1901) und der Börsen-Handels-Verein (1904s in Liqui 
dation getreten sind, hat nun auch der Berliner Makler-Verein 
diese Tätigkeit aufgegeben. 
An der Hamburger Börse gibt es keine Kursmakler. An deren Stelle
	        
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