Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Wandel  in  der  Struktur  des  gewerblichen  Lebens.  Der  enge  Spielraum ­
  und  die  unausreichende  Bewegungsfreiheit  bezüglich  der  Steuerveranlagung ­
  führen  zu  einer  ungleichmäßigen  Verteilung  der  Steuerlasten ­
  auf  die  Pflichtigen.  Namentlich  versagt  der  Klassenschematismus ­
  gegenüber  dem  sich  entwickelnden  Großbetrieb,  zumal  wo,  wie
in  Italien,  meist  viel  niedrigere  als  die  gesetzlich  zulässigen  Höchststeuersätze ­
  angewendet  werden').
Freilich  treffen  diese  Mängel  viel  weniger  die  Gemeinde-  als  die
Staatsbesteuerung.  Denn  im  Gegensatz  zum  Staate  hat  ja  gerade  die
Gemeinde  einen  großen  Teil  der  von  ihr  zu  tragenden  Last  nicht
nach  der  Leistungsfähigkeit,  sondern  als  Gegenleistung  nach  dem  Interesse ­
  umzulegen.  Man  fragt  hier  nicht  nach  dem  Einkommen  und
der  Leistungsfähigkeit  des  Steuersubjekts,  sondern,  wie  es  der  Natur
der  Eealsteuern  entspricht,  nach  dem  Wert  und  den  Kosten  der
Leistung.  Unter  diesem  Gesichtspunkt  ist  für  eine  kommunale  Gewerbe ­
  einkommensteuer  kein  Baum.
Aber  auch  die  Gewerbeklassensteuer  entspricht  wohl  kaum  dem
Grundsatz  von  Leistung  und  Gegenleistung.  Denn  gerade  die  Bildung
von  Orts-  und  Gewerbegattungsklassen  beruht  auf  dem  Gedanken  der
Leistungsfähigkeit *  2  * ).  Abgesehen  hiervon  zeigt  der  Klassenschematismus ­
  gewisse  Mängel.  Bei  einem  Spielraum  beispielsweise  von  3  bis
150  L.  (wie  z.  B.  in  Grosseto,  Bovigo)  wird  man  die  viele  Arbeiter
beschäftigenden  und  daher  die  Gemeinde  vorzugsweise  belastenden
Großbetriebe  nicht  in  ausreichendem  Masse  zur  Steuerleistung  heranziehen ­
  können.  Diese  Großbetriebe  sollten  daher  zum  mindesten  mit
einer  Sondersteuer  belastet  werden.  Und  zwar  dürfte  sie  am  besten
nach  der  Zahl  der  beschäftigten  Arbeiter  mit  Eücksicht  auf  jene
Kostenverursachung  abzustufen  sein s ).
Beachtung  verdient  auch  der  gegen  die  italienische  Gewerbesteuer ­
  erhobene  Einwand,  daß  sie,  wo  sie  auf  den  Wiederverkauf  von
Waren  gelegt  ist,  leicht  dahin  neige,  besonders  in  den  kleineren  Ortschaften, ­
  die  Gestalt  einer  auf  die  große  Maße  abgewälzten  Verbrauchsbesteuerung,
  nur  unter  anderem  Namen,  anzunehmen  4 ).
*)  Nach  den  Ergebnissen  der  Statistik  für  1907  hatten  allein  4323  von  6451
Gemeinden,  d.  h.  mehr  als  2 / 3  niedrigere  Maximaistenersätze  als  die  gesetzlich  zulässigen ­
  angewendet.  Darunter  waren  26  Provinzhauptorte.
2 )  S.  Neumann,  Zur  Gemeindesteuerform  in  Deutschland,  Tübingen,  1895,
S.  48.  Er  nennt  die  Gewerbeklassensteuer  eine  überlebte  Einrichtung.
s )  Vgl.  Neumann  a.  a.  0.  S.  53ff.;  Lotz,  Fragen  der  Gemeindebesteuerung
(Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  1911,  Bd.  138).
4 )  Nicht  weniger  als  490  Gemeinden  i.  J.  1887  vermengten  die  tassa  di
            
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