100*
Tab. CXXY.
Mietpreise in Mark
jährlich
Haushaltungen
in Mietwohnungen
ohne Aftermieterfamilien,
ohne Familienfrerade
Desgleichen
mit
F amilienfr emden
absolut
v. H.
absolut
v. H.
1
2
3
4
bis 100 Mark
1267
2,46
10
0,12
101— 200 „
6 024
11,71
139
1,73
201— 300 „
18 745
36,43
27,59
740
9,22
301— 500 „
14195
3351
41,73
501— 800 „
6 800
13,21
2381
29,65
801—1200 „
2 708
5,26
991
12,34
über 1200 „
1719
3,34
418
5,21
Insgesamt
51458
100
8030
100
den Mietpreisstufen von
300 bis 800
Mark begegnet uns hiernach die Mehrzahl der
Haushaltungen mit Familienfremden; mehr als ein Viertel bis ein Drittel der Mietwohnungen in diesen
Mietpreisstufen halten Familienfremde; zwar absolut geringer, aber relativ noch höher ist deren
Zahl in Gruppe 801 bis 1200 Mark, während der Anteil in der letzten Stufe wieder zurückgeht,
freilich immer noch annähernd ein Viertel beträgt.
c) Die Haushaltungen mit Familienfremden und ohne Familienfremde nach der Zahl
der Wohngenossen.
Hierüber gibt Tabelle 44 des Tabellenwerks Aufschluss. Mit den eigentlichen Familienmit
gliedern sind hier auch die Dienstboten sowie das Erziehungs- und Gesellschaftspersonal zusammen
gefasst und ihnen die Familienfremden im engeren Sinne (vergl. oben) mit den Gewerbegehilfen
und -lehrlingen gegenübergestellt worden.
Tab. CXXVI.
Auf 100 Haushaltungen entfielen solche
mit
Wohngenossen
mit nur
Familien
mitgliedern,
Dienstboten
usw.
mit Familien
fremden im
engeren Sinne,
Gewerhe-
gehilfen usw.
darunter
gleichzeitig mit
Kindern unter
14 Jahren
1 männlich
2,80
1 weiblich
4,23
—
—
2
16,57
2,70
—
3
20,52
9,21
0,78
4
19,08
15,29
9,92
5
14,45
18,49
19,51
6
9,57
16,20
19,51
7
5,80
12,80
16,49
8
3,49
8,62
11,40
9
1,90
6,04
8,33
10
0,94
3,86
5,38
11-15
0,64
5,40
7,10
über 16
0,01
1,39
1,58
100
100
100
Werden zunächst die Haushaltungen mit nur Familienmitgliedern, Dienstboten usw.
ins Auge gefasst, so zeigt sich, dass die Haushaltungen mit nur 3 Wohngenossen mit 20,52 v. H.
den höchsten Anteil erreichen, doch geben ihnen diejenigen mit 4, 2 und 5 Angehörigen nicht viel
nach; überhaupt machen die Haushaltungen mit nur 2 bis höchstens 5 Familienmitgliedern über
zwei Drittel sämtlicher Haushaltungen dieser Art aus, sind also typisch für sie. Bei den Haus
haltungen mit Familienfremden in der vorliegenden Tabelle ist zu berücksichtigen, dass in der
Zahl der Familienfremden hier die Gewerbegehilfen und Lehrlinge einbegriffen sind. Die Haus
haltungen mit 5 Wohngenossen sind hierbei am stärksten vertreten, es folgen dann im geringen
Abstande diejenigen mit 6 und 4 Wohngenossen. Bezüglich der Haushaltungen mit Familienfremden
und gleichzeitig Kindern unter 14 Jahren stehen ebenfalls diejenigen mit 5 und 6 Wohngenossen
mit je 19,51 v. H. an der Spitze, während dann mit steigender Wohngenossenzahl der Anteil der
Haushaltungen mit Kindern unter 14 Jahren fällt.