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Urteil über die Gesamtverhältnisse wesentlich ungünstig beeinflusst. NicUt besser liegen die Dinge
bei den Haushaltungen in den einräumigen Wohnungen, z. T. sogar schlechter. 785 Haushaltungen
mit einem einzigen Wohnraum ohne etwa noch bewohnbare Mansarden sind vorhanden, m welchem
2 oder mehr Personen sich Tag und Nacht aufhalten. Das Schlafzimmer bildet also zugleich Küche
und Wohnraum. Diese Zustände lassen sich freilich milder beurteilen, wenn man bedenkt, dass
unter diesen Haushaltungen auch ein Teil solcher vorhanden ist, die aus kinderlosen Ehepaaren
bestehen, welche tagsüber ihrer Beschäftigung nachgehen, sich nur des Abends und des Nachts in
dem Wohn- und Schlafraum aufhalten. Aber Tabelle 41 zeigt auch, dass die Einzimmerwohnungen
im grossen Masse 4, 5, 6 und mehr, sogar bis 9 (in Einzimmerwohnungen mit bewohnbarer Mansarde
bis 11) Personen bergen. In solchen Fällen kann an Uber füllung nicht gezweifelt werden. Werden
als „überfüllt“ nach dem Vorgänge von 1905 alle Wohnungen angesehen, be, denen 5 und mehr
Bewohner auf 1 Wohnraum entfallen - eine Norm, über deren Berechtigung natürlich gestritten
werden kannB -, so ergibt sich, dass 1910 244 Wohnungen d. h 0,31 «/o der Gesmntzahl uber
füllt waren. Unter den Kleinwohnungen bis zu 3 Wohnräumen insbesondere waren es 239 gleich 0,49 /o.
Je grösser die Anzahl der Wohnräume ist, desto geringer wird die Anzahl der Wohn-
genossen pro Wohnraum; so zeigt sich z. B„ dass die m Tabelle 41 stärkst vertretenen Gruppen
der Haushaltungen mit mittleren Wohnungen (4 bis 6 Räume _ diejenigen mit etwa 1 I erson pro
■ ' i • j Wohnuneen (7, 8 und mehr Räume) liegen die Verhältnisse noch
" ’' Raum durchschnittlich nur
günstiger, indem nier aie vxruppcu. a...
*/* bis 1 Person zulassen. Weitere Einzelheiten bieten hier wie in »uou —~
Tabellen des Tabellenwerks, die allerdings auch in grösseren Wohnungen noch manche Ueber-
füllungsfälle — vorwiegend wohl Schlafgängerbetriebe erkennen lassen.
4. Zusammensetzung der Haushaltungen,
a) Im allgemeinen.
Bisher wurde die Wohndichtigkeit allein nach der Zahl der Bewohner betrachtet Das
Raumbedürfnis einer Haushaltung wird indessen auch durch die Art der Bewohner, insbesondere durch
deren Alter, Geschlecht und Stellung im Haushalt bestimmt. Es treten hier neben den Forderungen
der öffentlichen Gesundheitspflege auch ethische Gesichtspunkte hervor, insofern nämlich, als das
dichte Zusammenwohnen der Menschen Gefahren nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für
die Sittlichkeit in sich birgt. Tabelle 42 des Tabellenwerks gestattet zunächst zu untersuchen, ob
und wieviele Haushaltungen nur aus Familienangehörigen bestehen oder auch Famihenfremde um
fassen. Zur ersteren Art sind zu rechnen die Personen, die mit der Familie irgendwie verwandt
oder verschwägert, ebenso diejenigen, welche „auf Besuch“ sind. Als Famihenfremde im wertesten
Sinne „erden angesehen d» Erziehung.- und ScUaflede sowie £
Insassen v°„n AnstäkS Word“ Han’sl.altnng.nsilgliedor nach d “ s “ hÄ.t"’
»ergibt sieh, dass von den 368733 Einwohner» Düsseldorfs Zitate 1910 an thron laus-,
lialtungen 306 800 gleich 86 °/o im Verhältnis von Familienangehörigen und öl 6 g ec 14 / 0
im Verhältnis von Ätm lienfremden standen. In weiterer Gliederung ergibt s.ch folgendes Bald:
Tab. CXX.
Art der Wohngenossen
Haushaltungsmitglieder
überhaupt
1. Familienhäupter
2. Kinder unter 14 Jahren . . . •
3. Kinder über 14 Jahren . . . •
4. Verwandte und Besuch . . • •
5. Erziehungspersonal und Dienstboten
6. Gewerbegehilfen und -lehrlinge . .
7. Pensionäre, Kostgänger,Zimmermieter u
8. Anstalts-Personal und Anstalts-Insassen
( männlich
\ weiblich
Schlafleute
66 027
72 629
106 882
49 867
11395
12186
4 644
21232
13 871
} 38,65
29,79
13,90
3,18
3,40
1,29
5,92
3,87
Insgesamt || 358 733 ,
n - .. ,, , ... c , . „ wpUpren Erklärung, doch soll an dieser Stelle noch über die
D ienstbofp Se i Z U len be< ^ rf ® n ^ • Grade einen Massstab für die Wohlhabenheit abgibt, noch
«niges gesag werden ^DieGesamtzahl der Dienstboten beträgt 11 925, gleich 3 32 •/„ sämtlicher Haus-
haltungsmitgheder davon sind 294 männliche und der Rest weibliche Dienstboten Hierbei muss
jedoch in Betracht gezogen werden, dass nur dasjenige Dienstpersonal einer Zahlung unterzogen
wurde, welches auch des Nachts in der Wohnung der Herrschaft lebt Die sehr zah remhen
Aushilfen, ferner diejenigen, deren Hilfe nur stundenweise, für halbe Tage oder auch für den
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