thumbs: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 555 
und mehr als 200 Städte. Wie hätte ein Bischof seinen 
Pflichten bei solcher Ausdehnung seines Sprengels eingehend 
genügen können! Zudem griffen eine Fülle fremder Bistümer 
in das Land ein, so die vier westfälischen Bistümer, Köln, 
Trier, Lüttich, Rheims, Cambray, Verdun, Metz und das ehe— 
malige Bistum Thérouanne: in der Provinz Luxemburg allein 
vollzogen die Hirten von sechs fremden Diöceesen geistliche 
Handlungen. Aber die Durchführung des alten Planes, wie 
sie jetzt, aufs heimlichste von Philipp vorbereitet, zu Tage 
trat, erregte gleichwohl einen Sturm der Entrüstung. Statt 
dreier Bistümer erhielt man achtzehn, darunter drei Erzbistümer 
zu Mecheln, Cambray und Utrecht! Das war des Guten zu 
viel; und deutlich schaute aus der Umstrickung des Landes 
mit einem so ausgedehnten geistlichen Apparat der Plan her— 
vor, die kirchliche Aufsicht bis zu dem Grade intensiv zu ge— 
stalten, daß für die verhaßte Ketzerei keinerlei Schlupfwinkel 
mehr übrig bleibe. Sollten doch in jedem neuen Kathedral— 
kapitel zwei unter den angeordneten neuen Domherren aus⸗ 
drücklich als Inquisitoren thätig sein. 
So wuchs die religiöse Erregung im Lande von Tag zu 
Tag, vor allem in den unteren und mittleren Schichten — in 
denselben Kreisen, die durch die neuen Geldbedürfnisse der 
Regierung finanziell getroffen wurden; der revolutionäre Reson— 
nanzboden für jede kühne That der führenden Schichten war 
gebildet. 
Und schon hatten sich im hohen Adel des Landes Männer 
gefunden, die für sich und das Land eintraten. 
Als Philipp die Niederlande verließ, stellte er sie unter 
die Statthalterschaft Margaretens von Parma, seiner Halb— 
schwester. Margaretha war nicht ohne Geist, dazu besaß sie 
die habsburgische Entschlußzähigkeit; in schweren Zeiten stand 
sie ihren Mann, nicht umsonst trug ihre Oberlippe starke 
Spuren eines Bärtchens. Margareten zur Seite traten nun 
die drei von Karl V. begründeten Kollegien der Centralver— 
waltung, vor allem der Staatsrat und der Geheime Rat. 
Verbunden wurden diese beiden durch die gemeinsame Präsident—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.