Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Von  Bezahlung  gewährte.  Soweit  der  Bezug  von  Zeitungen
durch  die  Post  in  Betracht  kommt,  ist  dieses  Entgelt  entsprechend
den  drei  Entwickelungsstufen  des  Postzeitungswesens  jeweils
anders  geartet  gewesen.
a)  Das  Entgelt  beim  Zeitungsverlag  und
Zeitungsvertrieb  der  Postmeister.
In  der  durch  den  Kurfürsten  vom  Mainz  ausgefertigten
Bestallungsurkunde  des  Postmeisters  von  den  Birghden  in
Frankfurt  vom  4.  November  1615 1 )  heißt  es,  daß  Birghden
u.  a.  jährlich  40  Fl.  für  das  wöchentliche  Einsenden  der  von
ihm  veröffentlichten  Zeitungen  an  den  Kurfürsten  erhalten  solle
„gleich  vorigen  Postmeistern".  Der  Graf  von  Nassau  und  die
geistlichen  Fürsten  von  Cöln  und  Speyer  zahlten  an  Birghden
für  die  Beförderung  ihrer  Briefe  lind  für  die  Uebermittelung
mehrerer  Exemplare  seiner  Zeitung  jährlich  je  30  Taler.  2 )
Ein  Dekret  des  Kurfürsten  Anselm  Casimir  von  Mainz  vom
9.  April  1643  ordnete  an,  daß  der  Postmeister  Häßwinkel
in  Frankfurt  „die  Zeitung  wöchentlich  zu  Jhro  Churfürstl.
Gnad.  Cantzley,  wie  bis  dato  Herkommen,  überschicken  solle", 3 )
und  daß  dafür  und  für  die  Besorgung  des  Postdienstes  jährlich
200  Fl.,  „von  einem  Qvartal  zum  andern  jedesmahl  funffzig
Gulden"  zu  entrichten  seien?)  Im  Jahre  1641  wurde  der
Rat  der  Stadt  Mühlhausen  in  Thüringen  vom  Postmeister
Breitenbach  in  Erfurt  wegen  Bezahlung  der  ein  Jahr  hindurch
gelieferten  Erfurter  Avisen  gemahnt.  Aus  dem  Mahnschreiben
geht  hervor,  daß  „vor  zwey  getruckte  Exemplar,  undt  das
Jedesmahl  mitgesandte  geschriebene,  Accordirter  maßen,  zehen
Reichsthaler  zu  bezahlen  gewesen"  sind?)
Wie  sich  aus  diesen  Beispielen  ergibt,  bestand  das  Entgelt
der  Postmeister  für  die  Herstellung  und  den  Vertrieb  ihrer

1)  Opel  S.  39  f.;  Faulhabcr  S.  31;  Quetsch  II  S.  182.
2)  Opel  S.  40;  Faulhaber  S.  31.
3)  von  Beiist  II  S.  630  f.;  Faulhaber  S.  66  u.  75.
4 )  Archiv  1895  S.  629;  Quetsch  I  S.  48.
            
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