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passen, daß man besondere Spalten für Zahlungswerte und für Han-
delswerte führt, wodurch es tatsächlich zwei Grundbücher darstellt.
. Handelswerte__ Zahlungswerte
Grundbuch des Wareneinkaufs (Zweckleistungen) zn ans
Grundbuch des Warenverkaufs (Zweckleistungen) 5 he
Grundbuch der Zahlungswerte und derjenigen
Handelswerte, die nicht Waren sind. Spalten-
mäßig getrennt. SV Ss H
Ev. Aufwandsgrundbuch 1 SH
Ein anderer Weg ist, die Warenbücher gleich dem Aufwands-
buch als Hilfsbücher zu führen und deren Monatssummen in das
Zahlungsbuch zu übertragen, das nun aber seinen Charakter als
solches verliert und zum allgemeinen Grundbuch wird. Die Waren-
bücher dienen dann nur der Fremdrechnung oder den Fremdrech-
nungen; die Eigenrechnung empfängt ihre Eintragungen lediglich aus
dem Gesamtgrundbuch.,
Unter Benutzung der geschilderten Anordnungen können nun
zweitens auch die Waren, wenn Veranlassung vorliegt, sie nach
Art getrennt zu behandeln, durch verschiedene Grundbücher geführt
werden. So können für die Waren A und B getrennte Grund- bezw.
getrennte Ein- und Verkaufsgrundbücher eingerichtet werden. Dies
wird namentlich der Fall sein, wo das Unternehmen verschieden-
geartete Betriebe umfaßt oder wo es die Ausdehnung des Unter-
nehmens mit sich bringt, daß die Erledigung der nebeneinander
laufenden Geschäfte auch äußerlich durch getrennte Abteilungen
zutage tritt. Finden in den grundbuchmäßig getrennten Waren außer
Kreditgeschäften fortlaufend auch Bargeschäfte statt, so können die
Methoden VI bis VIII diesem Umstande angepaßt werden, indem
Warenbar-, Ein- bezw. Verkaufsbücher eingerichtet werden.
Bei den industriellen Unternehmungen und denen der Betriebs-
arbeit treten die Handelswerte Werkarbeit und Betriebsarbeit hinzu.
Die Lohnarbeit ist Gegenstand des Bargeschäfts. In größeren Be-
trieben sondert sich demgemäß das Lohngrundbuch ab, das seinen
Buchungsstoff den Lohnlisten entnimmt und durch Spalten für Zeit-
lohn, Stücklohn, Kassenbeiträge usw. erweitert werden kann. *)
Derijenige Teil der Werk- oder Betriebsarbeit, den wir zum Gegen-
satz gegen die Lohnarbeit als die allgemeine Werkarbeit bezeich-
nen, begreift sehr mannigfach geartete Geschäfte in sich. Es hängt
von ihrer Menge ab, ob eine grundbuchmäßige Trennung von Vorteil
ist. Es können Kredit-, meist aber Bargeschäfte zur Anschaffung von
allgemeiner Werkarbeit dienen. — Dem Einkaufsbuch des Waren-
handels entspricht bei der industriellen Unternehmung das Einkaufs-
buch der Stoffe, dem Warenverkaufsbuch das Verkaufsbuch der
Erzeugnisse, beide weiterer Teilung nach Arten der Geschäfte zu-
gänglich.
*) Wo neben einem Lohnkonto (Konto der gezahlten Löhne) noch ein Konto
der Lohnarbeit geführt wird, ist das Lohngrundbuch nicht reines Barbuch, son-
dern es teilt sich in die Leistungen an die Firma durch Arbeit und in die Leistun-
gen der Firma durch Lohnzahlung.