Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Schecks. 
Konto umgebucht. Ein Nebenbuch spezialisiert die Gebarung 
mit den Zinsscheinen. In Großbanken wird häufig ein besonderes 
Coupon-Memorial eingerichtet : ). 
d) Zins- und Dividendenscheine der passiven Pfandbriefe 
und der eigenen Aktien der Bank: Das Pfandbrief zinsen-Konto 
(28. Abschnitt) und das Dividenden-Konto übernehmen deren 
Verrechnung. 
e) Zins- und Dividendenscheine, die die Bank als Zahl 
stelle des Emittenten gegen Provision einlöst; sie werden dessen 
Kontokorrent-Konto belasten. 
6. Geldanweisungen (im engeren Sinne, Anweisungen nach 
§§ 783 ff. BGB.) als umlaufendes Zahlungsmittel sind im deut 
schen Zahlungsverkehr selten. Der Inhaber behandelt sie als 
Rimessen oder, wenn sie sofort fällig sind und einkassiert werden, 
als Bargeld (Kasse an Konto des Einsenders), der Angewiesene 
wie eigene Wechsel und Tratten (vgl. Kassenschein-Konto, 
Banknoten- Konto). 
Die im Postanweisungsverkehr des Warenhandels üblichen 
Abzüge verbucht man als Skontoabzüge (vgl. Warengeschäft). 
Über die Verrechnung eigener Banknoten siehe Bank 
geschäft. 
7. Schecks, a) Über die Verrechnung des Ausstellers vgL 
Giroverkehr S. 193, Giro-Konto Haben. 
b) Der Inhaber eines Platzschecks wird diesen wegen der 
Zinsverluste und des Risikos der Nichteinlösung sofort ein 
kassieren (Kasse an Konto des Einsenders). Für den Inhaber 
wird der Scheck durch dessen Einziehung Bargeld. Die Be 
gebung an die Bank oder einen Kunden wirkt buchhalterisch 
wie eine Überweisung (Konto des Empfängers an Konto des 
Einsenders, Bank-Kontokorrent an Kontokorrent). 
Fern- oder Inkassoschecks können vom Inhaber über 
Wechsel-Konto oder mit einem besonderen Scheck-Konto ver 
rechnet werden. 
c) Die bezogene Bank belastet den Aussteller eines Schecks 
hei der Einlösung bzw. Auszahlung oder am Tage der Anzeige. 
l ) Vgl. Buchwald, Technik des Bankbetriebes, 7. Aufl., Berlin 1911,
	        
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