Wechselverkehr.
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b) Zur Schuldenzahlung durch Hingabe eigener Akzepte des
Schuldners, von Bankakzepten oder eigenen Rimessen.
II. Als Kreditmittel, und zwar:
a) Werden durch den Wechsel Kapitalien übertragen, beispielsweise
beim Geldkredit in den Formen des Diskontwechsels,
Akzeptationskredits, der Finanzwechsel aller Art, wo der Wechsel
als Geldbeschaliungsmittel dient.
b) Oder der Wechsel dient ausschließlich als Sicherungsmittel
für künftig entstehende Ansprüche, z. B. als Kautionsoder
Depotwechsel bei Gewährung eines Kontokorrentkredits,
Übernahme einer Bürgschaft u. a.
III. Als Handelsware und Spekulationsobjekt: Deviseubandel
und -arbitrage 1 ). \
Im Sinne der Buchhaltung sind zu unterscheiden a ):
1. Wechsel inländischer Währung, und zwar:
a) Aktivwechsel, Rimessen- oder Besitzwechsel sind Wechselforderungen,
die der Unternehmer besitzt, über die er verfügen
(einkassieren, weitergeben, verkaufen, zurückgeben,
zur Schuldenzahlung verwenden) kann.
b) Passivwechsel, Schuldwechsel, Tratten oder Akzepte sind
p echseischulden, die der verbuchende Unternehmer als
Bezogener oder Akzeptant zu bezahlen hat.
2. Besitzwechsel in ausländischer Währung oder Devisen.
Al.) Den aktiven Wechselverkehr des Warenhandels und der
Industrie, d. h. die Wechselforderungen in inländischer Währung
ao dritte Personen, verrechnet ein Rimessen-Konto 3 ) {Süddeutschland)
oder ein Wechsel-Konto (Norddeutschland) nach
folgendem Schema:
x ) Ausführlicher bei Lettner, Bankgeschäft und seine Technik, 4. Aufl.
1920: Wechselwirtschaftskunde, S. 244—310.
a ) Eine brauchbare Übersicht bringt Sterns Buchhaltungs-Lexikon
S. 630—654. Auch Ziegler, Lehrbuch der Buchhaltung, Wien 1904, III,
S. 86—98.
8 ) Terminologisches: A. zieht einen Wechsel auf B. A. hat eine
»Tratte“ auf B. in Händen; ist der Wechsel akzeptiert, spricht man von
einem „Akzept“ des B. Gibt A. den Wechsel an R. weiter, dann gibt er
eine „Rimesse“ an R„ dieser empfängt eine Rimesse des A.