Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Wechselverkehr.

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b)  Zur  Schuldenzahlung  durch  Hingabe  eigener  Akzepte  des
Schuldners,  von  Bankakzepten  oder  eigenen  Rimessen.
II.  Als  Kreditmittel,  und  zwar:
a)  Werden  durch  den  Wechsel  Kapitalien  übertragen,  beispielsweise ­
  beim  Geldkredit  in  den  Formen  des  Diskontwechsels,
Akzeptationskredits,  der  Finanzwechsel  aller  Art,  wo  der  Wechsel
als  Geldbeschaliungsmittel  dient.
b)  Oder  der  Wechsel  dient  ausschließlich  als  Sicherungsmittel ­
  für  künftig  entstehende  Ansprüche,  z.  B.  als  Kautionsoder ­
  Depotwechsel  bei  Gewährung  eines  Kontokorrentkredits,
Übernahme  einer  Bürgschaft  u.  a.
III.  Als  Handelsware  und  Spekulationsobjekt:  Deviseubandel
  und  -arbitrage  1 ).  \
Im  Sinne  der  Buchhaltung  sind  zu  unterscheiden  a ):
1.  Wechsel  inländischer  Währung,  und  zwar:
a)  Aktivwechsel,  Rimessen-  oder  Besitzwechsel  sind  Wechselforderungen,
  die  der  Unternehmer  besitzt,  über  die  er  verfügen ­
  (einkassieren,  weitergeben,  verkaufen,  zurückgeben,
zur  Schuldenzahlung  verwenden)  kann.
b)  Passivwechsel,  Schuldwechsel,  Tratten  oder  Akzepte  sind
p  echseischulden,  die  der  verbuchende  Unternehmer  als
Bezogener  oder  Akzeptant  zu  bezahlen  hat.
2.  Besitzwechsel  in  ausländischer  Währung  oder  Devisen.
Al.)  Den  aktiven  Wechselverkehr  des  Warenhandels  und  der
Industrie,  d.  h.  die  Wechselforderungen  in  inländischer  Währung
ao  dritte  Personen,  verrechnet  ein  Rimessen-Konto 3 )  {Süddeutschland) ­
  oder  ein  Wechsel-Konto  (Norddeutschland)  nach
folgendem  Schema:

x )  Ausführlicher  bei  Lettner,  Bankgeschäft  und  seine  Technik,  4.  Aufl.
1920:  Wechselwirtschaftskunde,  S.  244—310.
a )  Eine  brauchbare  Übersicht  bringt  Sterns  Buchhaltungs-Lexikon
S.  630—654.  Auch  Ziegler,  Lehrbuch  der  Buchhaltung,  Wien  1904,  III,
S.  86—98.
8 )  Terminologisches:  A.  zieht  einen  Wechsel  auf  B.  A.  hat  eine
»Tratte“  auf  B.  in  Händen;  ist  der  Wechsel  akzeptiert,  spricht  man  von
einem  „Akzept“  des  B.  Gibt  A.  den  Wechsel  an  R.  weiter,  dann  gibt  er
eine  „Rimesse“  an  R„  dieser  empfängt  eine  Rimesse  des  A.
            
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