Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

46

Die  Kontierung.

Die  Personifikation  findet  sich  bei  den  ältesten  Schriftstellern ­
  über  B.,  sie  ist  als  vorläufiges  Erklärungsprinzip  derdoppelten
  B.  vorzüglich  geeignet.  „Ein  personifizierender  Sprachgebrauch ­
  wird  vielfach  auch  deswegen  in  der  B.  festgehalten,
weil  er  bei  schwierigeren  Buchungen  nicht  selten  die  Anwendung
der  richtigen  Grundsätze  erleichtert“  (Simon,  Bilanzen,  S.  65).
Die  Verrechnung  der  Dienstleistungen,  der  unmittelbaren
Gewinne  und  Verluste  und  der  Übertragungs-  oder  Verrechnungsposten ­
  läßt  sich  ohne  schwerverständliche,  gequälte  Konstruktion ­
  nicht  im  Sinne  der  Personifikation  erklären.

7.  Abschnitt.
Die  Kontierung.
Der  Umfang  des  einem  Konto  zugewiesenen  Verrechnungsstoffes
  kann  enger  oder  weiter  sein.  Die  Auswahl  der  für  eine
Unternehmung  zu  errichtenden  Konten,  ihre  Benennung  und
der  Inhalt  des  Buchungsstoffes,  die  sogenannte  Kontierung,  wird
im  allgemeinen  von  der  Absicht  des  Unternehmers,  von  der  gewünschten ­
  größeren  oder  geringeren  Ausführlichkeit  in  der  Darstellung ­
  der  Ergebnisse,  von  dem  Gegenstände,  dem  Umfang
der  Unternehmung,  der  ganzen  Organisation  der  B.  und  des
Verrechnungswesens  überhaupt  abhängig  sein.  Allgemeine
Regeln  ergeben  sich  nur  aus  Erwägungen  wirtschaftlicher  und
rechtlicher  Natur.
Auf  einem  Konto  sollen  entweder  nur  Aktiva  oder  nur
Schulden,  nicht  beide  gleichzeitig  verrechnet  werden.  Praktische
Buchhalter  errichten  häufig  Konten,  auf  denen  gleichzeitig  Vermögens- ­
  und  Schuldenteile  fortlaufend  aufgezeichnet  werden.
Das  Kontokorrentkonto  verrechnet  beispielsweise  Buchschulden,
Buchforderungen,  häufig  sogar  das  Bankguthaben.  Im  Interesse
der  Klarheit  und  der  Kontrolle  der  Hilfsbücher  ist  es  besser,
solche  Konten  zu  vermeiden,  beispielsweise  ein  Debitoren-(Kunden-)
  und  ein  Lieferanten-(Kreditoren-)Konto  zu  führen,
Bankschulden,  Postscheckguthaben  auf  Sonderkonten  zu  verrechnen. ­
  Die  Benennung  der  Konten  sei  einfach,  eindeutig  und
auch  den  Fernstehenden  verständlich.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.