Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Konten  der  Vermögensteile.

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9.  Abschnitt.
Die  Konten  des  Vermögens,  der  Schulden
und  des  Kapitals.
Die  Buchführung  stellt  bei  Beginn  des  Geschäftsbetriebes
bzw.  des  Rechnungsjahres  Vermögen  und  Schulden  (das  Kapital
interessiert  zunächst  nicht)  in  ihren  Einzelheiten  und  in  ihrem
Gesamtbetrag  im  Inventar  bzw.  in  der  Inventarbilanz  fest.  Sie
verfolgt  die  Veränderungen  im  Vermögen,  in  den  Schulden  (und
des  Kapitals)  infolge  der  Geschäftsvorfälle  auf  Konten  der  einzelnen ­
  Vermögens-  und  der  Schuldenteile  und  faßt  das  Ergebnis
dieser  Wert-  bzw.  Bestandsveränderungen  (Bestände  an  Vermögen ­
  und  Schulden,  Gewinne  und  Verluste)  im  Schlußinventar
bzw.  in  der  jährlichen  Schlußbilanz  zusammen.  An  einfachen
schematischen  Zahlenbeispielen  möge  dieser  Zusammenhang  gezeigt ­
  werden.
a)  Konten  der  Vermögensteile.

I.  Anfangsbilanz:  Bargeld  80
Waren  70
Buchforderungen  15
Wechselforderungen  .  .  20
Bankguthaben  35
Vermögen  220

II.  Fortlaufende  chronologisch  und  systematisch  geordnete
Aufzeichnungen  der  Veränderungen  in  den  Vcrmögensbestandteilen
  als  Folge  von  Geschäftsvorfällen.  Die  Waren  werden  im
Beispiel  auf  Warenkonto  zum  Selbstkostenpreis  verrechnet
(vgl.  Tabelle  S.  62).
III.  Aufstellung  des  Schluß  Inventars  (§  39  Abs.  2  HGB.).
Bie  Kontensaldi  geben  den  Buchwert  der  Bestände  (Sollbestand)
a n.  Ob  ihr  Bilanzwert  für  den  Schluß  des  Rechnungsjahres
damit  übereinstimmt,  ist  keine  Frage  der  Buchführungstechnik.
Hier  wird  Übereinstimmung  von  Buchwert  und  Bilanzwert  angenommen ­
  (S.  62).

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