§ 5. Die Rangordnung der Zahlungsmittel. 79
tigen Kern der nominalistischen Lehre in sich aufnehmen
kann. Im Unterschiede von Knapp und den Nominalisten wird
sie eine »staatliche« und »überstaatliche« Geldtheorie zugleich
sein können. Dies soll im folgenden näher ausgeführt
werden.
§ 5 -
Die Rangordnung der Zahlungsmittel.
ln den vorigen Kapiteln ist unser prinzipieller Standpunkt
schon gegeben. Manchem Leser, der mit der geldtheoretischen
Literatur nicht vertraut ist, und dem die bekanntesten
herrschenden Lehren nicht ganz geläufig sind, wird es vielleicht
scheinen, als sei unser Standpunkt nicht konsequent,
als schwanke der Autor zuweilen zwischen zwei entgegengesetzten
Theorien hin und her und hüte sich ängstlich, Farbe
zu bekennen. Die Schuld liegt in diesem Falle nicht auf unserer
Seite. Das häufige Eingehen auf die Theorien Knapps
und dann wieder seiner Gegner muß den nicht Eingeweihten
verwirren, ist aber unumgänglich nötig, um unsere Abweichungen
von den früheren Lehren deutlich herauszuheben.
Kompliziert bleibt unsere Theorie allerdings. Aber hierin vermögen
wir noch nichts Verdächtiges zu erblicken. Die Wahrheit
ist kompliziert, und eine Lehre, die der Wahrheit nahekommen
will, muß viele Klauseln, viele »Wenn« und »Aber«
haben. Wir kommen zum letzten Kapitel. Letzter Zweck
jeder menschlichen Wirtschaft ist die Befriedigung der materiellen
Bedürfnisse durch Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen.
Eine Theorie des Geldes, die unseren wirtschaftlichen
Vorstellungen gerecht werden soll, zwingt uns notwendig,
auf diesen letzten Zweck der Wirtschaft uns zu besinnen,
mag auch noch so oft das Geld bloß als Umlaufsmittel
erscheinen. Nach Knapp allerdings wird die Befriedigung