Full text: Die Zukunft unserer Wirtschaft

ligen Tilgung der Staatsschuld besonders gewidmet wer 
den. 
XII. 
Die allgemeine Besteuerung des Wertzuwachses ist 
gleichfalls ein Erfordernis der modernen Anschauungen. 
Sie wäre, woran wohl bisher weniger gedacht wurde, 
auch auf die Gewinne von Wertpapieren zu legen, u. zw. 
auch auf die noch nicht abgewickelten, aus Gründen, die 
später auszuführen sind. Im Uebrigen trifft sie naturgemäß 
vor allem den Grundbesitz. Man muß eben der Tatsache 
Rechnung tragen, daß das fortwährende Steigen der 
Grundrente und des Grundwertes ein Naturgesetz ist, des 
sen Ergebnisse nicht dem einzelnen Besitzer, sondern der 
Gesamtheit zugute kommen sollen. Wenn der erhöhte Er 
trag nur durch Steuern (also verhältnismäßig sehr gering) 
belastet wird, soll doch die unverdiente Erhöhung des 
Wertes selbst der Allgemeinheit, zumindest mit dem über 
wiegenden Teile, zugute kommen. 
Folgerichtiger wäre es wohl, Grund und Boden 
gänzlich zu verstaatlichen und nur die Nutzung, u. zw. 
nach Art eines Erbbaurechtes bei Häusern, und gleich 
einer Erbpacht bei landwirtschaftlichen Grundstücken, den 
Eigentümern für etwa 70—90 Jahre zu belassen. Ein 
solcher Zeitraum müßte auch genügen, um die haftenden 
Schulden aus dem Ertrage zu tilgen. Die Ablösung wäre 
dann entbehrlich. Damit würde der Staat unmittelbar 
Eigentümer eines großen Vermögens und dadurch ent 
sprechend kreditwürdiger. Für ein solches Vorgehen 
dürfte allerdings die Zeit noch nicht gekommen sein. 
XIII. 
Von großer grundsätzlicher Bedeutung ist die Frage, 
ob und wieweit der Staat seine Einnahmen durch Ueber- 
nahme von Unternehmungen in seinen Eigenbetrieb und 
durch Schaffung neuer Monopole erhöhen soll und kann. 
Die lebhafte Agitation, die in dieser Richtung mit viel Be 
gabung, aber völlig unzureichender Sachkunde geführt 
wird, dürfte nicht ohne Eindruck geblieben sein; es ist 
deshalb umso nötiger, dem Gegenstand unbefangen nahe- 
zutreten.
	        
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