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Wechsel sollten bei ihr zahlbar gemacht werden. Da jedoch „eine einzige
Bank dem Bedürfnis aller Kaufleute verschiedener Nationen nicht genügen
kann", wurde bereits 1595 wieder einem Privatinstitut die Konzession
erteilt. Eine zweite Staatsbank wurde 1619 unter dem Namen Banco
d e 1 Giro errichtet. Sie hat bis 1806 bestanden.
3. Das Bankwesen in Holland und Grostbrikanmen
Zehn Jahre vor Begründung desLanoodelGii-oin Venedig ent
stand auch in A m st e r d a m ein dem holländischen Handel in hohem Maße
dienendes öffentliches Bankinstitut. Um den durch Einschmelzen der alten
und Ausgabe neuer, leichterer Münzen entstandenen Mißständen abzu
helfen, wurde 1609 die Bank von Amsterdam errichtet.
Die Bank nahm Münzen an, ohne Rücksicht, ob sie vollwichtig waren
oder nicht, und schrieb dem Einleger den sich auf Grund des Metallwertes
ergebenden Betrag gut. Da die Stadt Garantie leistete, genoß die Bank
allseitig großen Kredit. Ein weiteres Geschäft der Bank bestand darin,
daß sie Gold- und Silberbarren bis zu 95 °/ 0 belieh. Zinsen
hierfür wurden nicht verlangt, dagegen mußte bei der Rücknahme der
Barren eine Provision von V 4 —V 2 °/o bezahlt werden. Wurde das
Pfand nicht innerhalb von 6 Monaten eingelöst, so fiel es an die Bank.
In E n g l a n d waren die ersten Bankiers die I u d e n, die unter W i l-
helmdem Eroberer ins Land gekommen waren. Ihr Hauptgeschäft
bestand in dem Ausleihen von Geldern, vielfach bereits auf Grundlage von
Wechseln. Wie stets die Geldausleiher, die hohe Zinsen verlangten, waren
sie von der Bevölkerung gehaßt (s. auch die Schilderungen von Walter
Scott in „Jvanhoe"). Als dann König Eduard I. 15 000 Juden Verbannte,
ging das Bankiergeschäft auf die L o m b a r d e n über (noch heute erinnert
in London die Lombard Street an sie), die Pfandleiher und Bankiers
waren. Sie nahmen verzinsliche Depositen und gewährten Darlehen gegen
Unterpfand. Hieraus erklärt sich die für derartige Geschäfte noch heute
übliche Bezeichnung: Lombardgeschäfte.
In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erlangten die Anwei-
sungen der Geld- und Wechselgeschäfte treibenden Goldschmieds,
goldsmith’s notes, große Bedeutung. Diese Noten, die Vorläufer der Schecks,
waren zahlbar bei Vorzeigung und lauteten in der Regel auf den Inhaber.