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Abrechnungsstelle angehörenden Banken und Bankfirmen durch das Eil
avisverfahren geschaffen.
Hatte z. B. die Depositenkaffe F der Dresdner Bank in Berlin im Auftrage
ihres Kunden X Y an die Depositenkaffe C der Disconto-Gesellschaft in Berlin
für Rechnung deren Kunden A B 20 000 M zu zahlen, so war früher folgen-
des Verfahren üblich: Die Depositenkaffe F der Dresdner Bank beauftragte
schriftlich ihre Zentrale (bzw. Wechselstuben-Zentrale), die betr. Zahlung zu be
wirken. Die Korrespondenzabteilung der Zentrale gab diesen Auftrag fwie ge
schildert) an die Hauptkasse. Dort wurde eine Doppelquittung ausgeschrieben
und ein Bote mit der Summe (ebtl. in einem Scheck auf die Reichsbank oder den
Kaffenverein) zur Zentrale der Disconto-Gesellschaft geschickt. Die Hauptkasse der
Disconto-Gesellschaft teilte dies mittelst eines Buchungsbelegs der Korrespondenz
abteilung mit, und diese schrieb den Betrag ihrer Depositenkaffe unter Anzeige gut.
Heute wird die Quittung gleichzeitig mit Zahlungsauftrag und Buchungs
beleg — in einem einzigen Arbeitsgange — maschinell hergestellt. Die Zah
lung wird nicht mehr direkt geleistet, sondern der Betrag wird auf das
Reichsbankgirokonto der betreffenden Bank überwiesen. Die Avise da
gegen gehen durch die Abrechnungsstelle, bei der sie die Empfänger (Banken)
mehrmals täglich abholen lassen. Um 13" hat jeder Teilnehmer bei dem
Girokontor der Reichsbank ein Verzeichnis einzureichen, aus dem ersichtlich
ist, welche Summe insgesamt einer jeden Firma zu Lasten des Einreichers
überwiesen werden soll; siehe S. 294 ff.
Mit dem I n k a s s o (Einzug) von Wechseln, Schecks und Anweisungen
aufs In- und Ausland (Giro: „Wert zum Inkasso", „zum Einzug") befaßt
sich die Mehrzahl der Banken und Bankiers. Die Einzugsgebühren sind
in den Jahren vor dem Kriege verbilligt worden. Platzschecks werden fast
stets, Platzwechsel häufig ohne Provisionsberechnung eingezogen. Banken,
die Filialen besitzen, besorgen vielfach nicht nur den Einzug der auf eine
Filiale lautenden Schecks kostenfrei, sondern auch aller anderen Schecks,
die auf einen Ort gezogen sind, an dem sie eine Filiale besitzen.
Banken und Bankiers, die Filialen an größeren Plätzen nicht besitzen,
haben oft mit befreundeten Banken und Bankiers in Berlin, Frank
furt a. M-, Hamburg, Köln, Leipzig usw. ein Abkommen getroffen, die auf
sie gezogenen Schecks gegenseitig kostenfrei einzulösen. Die Namen dieser
Banken und Bankiers sind gewöhnlich auf der Rückseite des Schecks ver
merkt. Die Papiere werden von dem mit dem Einzug betrauten Bankier an die
bezogene Firma gesandt, d ie sie prüft und dem Einsender Gutschristaufgabe erteilt.