8383 Beurteilung der deutschen Arbeiterversicherung. 377
Interessen der Unternehmer vor allem schonen wollte, begreiflich ist. Gewisse Tendenzen
der Vereinheitlichung in der Organisation waren aber von Ansang an vorhanden, sind
auch in der letzten Novelle etwas fortgebildet; Krankenkassen und Invalidenanstalten,
Armenwesen und Arbeiterversicherungswesen greifen jetzt schon besfer ineinander als in
dem ersten Jahrzehnt.
Viele Klagen, die erschallten, waren von Anfang an unberechtigt oder übertrieben,
wie z. B. die über das Markenkleben, über den bureaukratischen Charakter der Orga—
nisation. Man darf bei der ganzen Reform nicht vergessen, welch enormes und welch
schwieriges Werk man durchführen wollte. Man darf nicht übersehen, daß der Zwang
jür Millionen teilweise recht tief stehender Arbeiter nur mit starken Verwaltungsmitteln
und Kontrollen, mit großer Schreiberei möglich war. Wer für die Zwangsgenossen—
schaften eintrat, mußte sich klar darüber sein, daß er damit gewisse eigentümliche Vor—
züge des freien Kassenwesens aufgab. Man rettete damit Millionen schwacher Existenzen,
milderte ihren Daseinskampf; man konnte nicht erwarten, daß zugleich die Schulung
des härtesten Daseinskampfes für sie eintrete. Der Unbefangene wird jedenfalls zugeben, daß
der deutsche Volkscharakter, die deutschen Staats- und Verwaltungstrabditionen eher auf diesen
Weg der Lösung hinwiesen, als auf eine Nachahmung der englisch-französischen Versuche.
Zu einem allseitigen Urteil gehört vor allem die Abwägung der indirekten socialen
Vorteile, welche das deutsche System gebracht hat. Es hat die Arbeitgeber ganz anders
als bisher gezwungen, sich um die Arbeiterfürsorge zu kümmern, es hat ihr Pflichten—
bewußtsein gestärkt. Die öffentliche Meinung hat durch die Publikation der Verfiche—
rungsresultate und „statistik ein Interesse für alle einschlägigen Fragen gewonnen.
In die meisten Unternehmungen kam ein Verständnis und Antrieb, durch verbesserte
Technik und Vorsicht an Menschenleben und Gesundheit zu sparen. Der ganze körper—
liche Zustand der Masse des Volkes ist durch die Krankenkassen, die Krankenhäuser, die
Ausdehnung der ärztlichen Thätigkeit ein wesentlich besserer geworden. Eine unsagbare
Summe von Krankheit, Leiden und Schmerzen ift gemildert oder verhindert worden.
Die besseren und inlelligenteren Unternehmer spotten dereits über diejenigen, welche die
Kosten unserer Zwangsversicherung beklegen, in ihnen ein Hindernis der deutschen
Konkurrenzfähigkeit sehen; sie erkennen, daß die gebrachten Opfer sich reichlich durch die
große Leistungsfähigkeit uünserer Arbeiter bezahlt machen. —
Wollen wir, um zum Schluß das über England, Frankreich und Deutschland
Gesagte zu ergänzen und in weiteres Licht zu stellen, kurz anführen, was seit der
letzten Generation im Auslande infolge des deutschen Vorbildes im Arbeiter—
dersicherungswesen geschaffen ist, so müssen wir uns für die meisten Länder mit einigen
Notizen begnügen; nur die leider gescheiterten Gesamtpläne einer Zwangsversicherung
der Schweiz und Schwedens wollen wir kurz in den Gruudazügen darlegen. weil sie gerade
auch für Seutschland sehr lehrreich sind.
In der Krankenversicherung haben die geringsten Fortschritte stattgefunden.
NRur Osterreich und Ungarn haben durch die Gesetze von 1888 und 1889, Luxemburg
durch das Gesetz von 1801 den Zwang für die gewerblichen Arbeiter eingeführt, Frank-
reich hat 1884 für seine Bergleute dasselbe gewagt. JItalien (1886), Belgien (1894),
Schweden (1891), Dänemark (1892), Finmand (18807) haben für ihre freiwilligen
strankenkassen neuere Gesetze gegeben, teilweise den unter die Gesetze sich stellenden öffent—
liche Zuschüfse bewilligt. Die französische und englische Entwickelung ist in ihren alten
Bahnen geblieben. Die Zahl der gegen Krankheit Versicherten ist überall unerheblich
und auf die Gewerbe beschraͤnkt; nach Zacher sind versichert in Italien auf 9 Mill.
Lohnarbeiter 1 Mill., in Belgien auf 2 Mill. 186000, in Schweden auf 0,8 Mill.
140 000, in Dänemark auf 0,s Mill. 154000.
Viel erheblicher find die Fortschritte in der Haftpflichtgesetzgebung und im
Anfallverficherungswesen. Osterreich hat durch seine Gesetze von 1887 und 1894
die deutsche Zwangsversicherung für Gewerbe und landwirtschaftlichen Motorenbetrieb
nachgeahmt; es beftehen dafür sieben Provinzialanstalten, in welchen 224307 Betriebe
mit 1,9 Mill. Arbeitern (von 7,5 Mill. Lohnarbeitern) gegen Unfall versichert sind.