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2. Der Wechsel *)
a) Geschichte des Wechsels
Allgemein wird angenommen, daß die Wechsel in Italien zur Zeit der
ersten Kreuzzüge zum ersten Male in Gebrauch gekommen sind. Ausdehnung
gewann der Wechselverkehr bald durch die damals in Mittel- und West
europa aufkommenden Messen und Märkte. Die Mannigfaltigkeit des
Gepräges, das schwere Gewicht der Silbermünzen, sowie ferner die Un
sicherheit der Landstraßen ließen es den zur Messe reisenden Kaufleuten
nicht zweckmäßig erscheinen, größere Summen baren Geldes mit sich zu
führen. Es wurde deshalb allgemein üblich, den Betrag, den man für die
Einkäufe und als Reise- und Zehrgeld benötigte, einem der Bankiers (camp-
sores, bancherii) der Heimat zu übergeben, um im Tausch dagegen eine An
weisung zu erhalten, die in dem fremden Orte, wohin man reiste, ausgezahlt
werden sollte. Diese Anweisungen wurden, weil dabei häufig ein Umrechnen,
ein Umwechseln der Geldsorte des einen Platzes in die des anderen
stattfand, Wechsel genannt.
In der ersten Zeit ihres Gebrauchs erfolgte ihre Abfassung regelmäßig
in Gegenwart eines Notars. Der Geldwechsler fuhr selbst nach dem betref
fenden Ort und händigte dort seinem Auftraggeber den Betrag aus. Der
Wechsel enthielt ein Zahlungsversprechen des Ausstellers, es war eineige-
n e r Wechsel. In späterer Zeit beauftragte der Geldwechsler einen an dem
fremden Platz wohnenden Geschäftsfreund, für seine Rechnung den in der
Urkunde angegebenen Betrag auszuzahlen.
Wesentliche Erfordernisse der Urkunde, des Wechsels, waren:
1. die Valutaquittung, d. h. die Bescheinigung über den Emp
fang des Gegenwertes und
2. der Zahlungsauftrag, d. h. die an einen in der Urkunde
genannten Geschäftsfreund des Ausstellers gerichtete Aufforderung,
eine bestimmte Summe an den Überbringer der Urkunde zu zahlen-
Als der Wechselverkehr große Ausdehnung gewonnen hatte, wurden
besondere Wechselmessen ins Leben gerufen. Berühmtheit erlangten
i) Schrifttum: G a r e i s ° R i e z l e r, Wechselgesetz und Wechselsteuer
gesetz. 17. Ausl. München 1834. Fr. Keßler, Wechselgesetz. Mannheim 1933-
FelixMeyer, Weltwechselrecht. Leipzig 1909. G e o r g O b st, Wechsel- und
Scheckkunde. 12. Ausl. Stuttgart 1937. Staub-Stranz, Kommentar zuin
Wechselgesetz. 13. Ausl. Berlin 1934. O. Warneyer, Wechselgesetz. Berlin 1934-