Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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2. Der Wechsel *) 
a) Geschichte des Wechsels 
Allgemein wird angenommen, daß die Wechsel in Italien zur Zeit der 
ersten Kreuzzüge zum ersten Male in Gebrauch gekommen sind. Ausdehnung 
gewann der Wechselverkehr bald durch die damals in Mittel- und West 
europa aufkommenden Messen und Märkte. Die Mannigfaltigkeit des 
Gepräges, das schwere Gewicht der Silbermünzen, sowie ferner die Un 
sicherheit der Landstraßen ließen es den zur Messe reisenden Kaufleuten 
nicht zweckmäßig erscheinen, größere Summen baren Geldes mit sich zu 
führen. Es wurde deshalb allgemein üblich, den Betrag, den man für die 
Einkäufe und als Reise- und Zehrgeld benötigte, einem der Bankiers (camp- 
sores, bancherii) der Heimat zu übergeben, um im Tausch dagegen eine An 
weisung zu erhalten, die in dem fremden Orte, wohin man reiste, ausgezahlt 
werden sollte. Diese Anweisungen wurden, weil dabei häufig ein Umrechnen, 
ein Umwechseln der Geldsorte des einen Platzes in die des anderen 
stattfand, Wechsel genannt. 
In der ersten Zeit ihres Gebrauchs erfolgte ihre Abfassung regelmäßig 
in Gegenwart eines Notars. Der Geldwechsler fuhr selbst nach dem betref 
fenden Ort und händigte dort seinem Auftraggeber den Betrag aus. Der 
Wechsel enthielt ein Zahlungsversprechen des Ausstellers, es war eineige- 
n e r Wechsel. In späterer Zeit beauftragte der Geldwechsler einen an dem 
fremden Platz wohnenden Geschäftsfreund, für seine Rechnung den in der 
Urkunde angegebenen Betrag auszuzahlen. 
Wesentliche Erfordernisse der Urkunde, des Wechsels, waren: 
1. die Valutaquittung, d. h. die Bescheinigung über den Emp 
fang des Gegenwertes und 
2. der Zahlungsauftrag, d. h. die an einen in der Urkunde 
genannten Geschäftsfreund des Ausstellers gerichtete Aufforderung, 
eine bestimmte Summe an den Überbringer der Urkunde zu zahlen- 
Als der Wechselverkehr große Ausdehnung gewonnen hatte, wurden 
besondere Wechselmessen ins Leben gerufen. Berühmtheit erlangten 
i) Schrifttum: G a r e i s ° R i e z l e r, Wechselgesetz und Wechselsteuer 
gesetz. 17. Ausl. München 1834. Fr. Keßler, Wechselgesetz. Mannheim 1933- 
FelixMeyer, Weltwechselrecht. Leipzig 1909. G e o r g O b st, Wechsel- und 
Scheckkunde. 12. Ausl. Stuttgart 1937. Staub-Stranz, Kommentar zuin 
Wechselgesetz. 13. Ausl. Berlin 1934. O. Warneyer, Wechselgesetz. Berlin 1934-
	        
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