Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Arbeitsgemeinschaft  Süddeutscher  ttypothcfcenbanKijfe'S|
Bayerische  Hypotheken»  und  WechseJbaok  Rheinische  Hypothelw»»?
Frankfurter  Hypothekenbank  Süddeutsche  Boden  er  ?“|8
Pfälzische  Hypothekenbank  Würitetnbergwche  Hyjn

Für  diesen  Goidpfandbrief  ist  die  ■;
das  Gold'Hypcthekenreghiev  elngctragea.
Frankfurt  a.  M.,  T.  *f.  JZH.  13/n

indih'fiMiSfeg«  Deckung  vorhanden  und

Hingetragen  im  Register  Seite  57

Zu  diesem  Pfandbriefe  gehört  ein  Ziuascbelnbogcn  nebst  HmeuerungMihein.

Beilage  3.  8°/ 0  ßolöpfanbbrief.

Qeorg  Obst,  Oelö»,  Bank-  und  Börsenxvesen

8%
April  —  Oktober

Nicht  rückzahlbar  vor  1.  April  1928

1000  Goldmark
358,420  Gramm  Feingold

Reihe  2

Buchstabe  C  Jß  2  81  0

8°|o  Goidpfandbrief
frankfurter  hppothekenbank

Der  »taati.  bestellte  Treuhänder

Die  Frankfurter  Hypothekenbank  schuldet  dem  Inhaber  dieses  Gottpkomdbri<^c-,
den  Geldwert  in  Rcidsswährung  von
TAUSEND  GOLDMARK
—  358,420  Gramm  Feingold  nach  dem  Reichsmünzgesctzvom  1,  Juni  1909/30.  August  1934.

Dieser  Goidpfandbrief  ist  vom  1.  April  192.5  ab  mit  8%  jährlich  verzinslich.
Die  Einsen  sind  halbjährlich  am  1.  April  und  1,  Oktober  zahlbar.  Der  Geldwert  von
Kapital  und  Einsen  bemißt  sich  nach  dem  amtlich  festgestellten  Londoner  Goldpreis.
Die  Zahlungen  werden  in  Deutscher  Rekhswährung  geleistet:.  Die  Umrechnung  in  die
Deutsche  Währung  erfolgt  nach  dem  Mittelkurs  der  Berliner  Börse  für  Auszahlung
London  auf  Grund  der  letzten  amtlichen  Notierung  vor  dem  ersten  Tage  de«  dehn
Fälligkeitstage  vorausgegangenen  Monats.
Der  Goidpfandbrief  ist  seitens  des  Inhabers  unkündbar  und  wird  von  der
Frankfurter  Hypothekenbank  nach  Maßgabe  der  umseitig  abgedruckten  Bedingungen
zurückgezahlt
Frankfurt  a.  M,  April  19  25'

FRANKFURTER  HYPOTHEKENBANK
Der  Aufsicht  seist  Der  Vorstand

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