Aktien und sonstiger Besitzwechsel sz. B. bei Erbschaft) an die Genehmigung
der Direktion der Gesellschaft gebunden. Diese wird die Umschreibung ab
lehnen, wenn die Reflektanten voraussichtlich nicht in der Lage sind, die
eingeforderte fehlende Einzahlung zu leisten.
Bei Geschäften in Versicherungsaktien, die noch nicht voll eingezahlt sind,
ist der Verkäufer verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen, vom Tage der
Lieferung an, dem Verkäufer durch Vorlegung einer schriftlichen Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft den Nachweis zu erbringen, daß die Umschreibung
der Aktien auf einen neuen Aktionär bei der Versicherungsgesellschaft be
antragt ist.
Kurs und Dividende von Versicherungsaktien werden nach dem
eingezahlten Kapital berechnet.
e) Industrie-Aktien,
Die Aktien der Gesellschaften, die nicht in eine der besprochenen Gat
tungen — Bank-, Eisenbahn-, Transport- oder Versicherungsunter
nehmen — fallen, faßt man unter dem Namen I n d u st r i e - A k t i e n
zusammen. Große Umsätze erfolgen vor allem in den Aktien von Berg
werks- und Hüttengesellschaften sMontanwerte); hierbei sind wieder zu
unterscheiden: reine Kohlengruben, Eisen- und Stahl
werke, gemischte Betriebe, d. h. Unternehmungen, die Bergbau
und Hüttenbetriebe, oft auch Betriebe der Weiterverarbeitung in sich
vereinigen. Weiter zu nennen sind die Aktien von Maschinenfabriken, Che
mischen Fabriken, Brauereien, Gas- und Wasserwerken, Elektrizitäts
gesellschaften, Zuckerfabriken, Spinnereien, Webereien usw.
Wer solche Aktien erwerben will, hat zu achten: auf die technischen
Betriebseinrichtungen des Unternehmens, auf die Absatz- und Kon
kurrenzverhältnisse, auf die Größe der zur Verfügung stehenden Betriebs
mittel, auf die Zollverhältnisse, auf die Höhe der Arbeitslöhne und der
Kohlenpreise, auf die Rücklagen und Abschreibungen, aus Maschinen und
Werkzeuge usw., weiter daraus, ob die Gesellschaft zu einem Syndikat
gehört; auf die Verhältnisse des ganzen Industriezweiges, z. B. bei
Brauereien: auf die Preise von Gerste und Hopfen, bei Waffen-, Pulver-,
Sprengstoff-Fabriken: auf die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage.
Zu w a r n e n ist vor Verallgemeinerungen. Liegt das Geschäft in einer
Branche gut, so darf hieraus noch nicht etwa gefolgert werden, daß jede
Gesellschaft der Branche gut beschäftigt ist und mit erheblichem Nutzen
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