Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Aktien und sonstiger Besitzwechsel sz. B. bei Erbschaft) an die Genehmigung 
der Direktion der Gesellschaft gebunden. Diese wird die Umschreibung ab 
lehnen, wenn die Reflektanten voraussichtlich nicht in der Lage sind, die 
eingeforderte fehlende Einzahlung zu leisten. 
Bei Geschäften in Versicherungsaktien, die noch nicht voll eingezahlt sind, 
ist der Verkäufer verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen, vom Tage der 
Lieferung an, dem Verkäufer durch Vorlegung einer schriftlichen Bestätigung 
der Versicherungsgesellschaft den Nachweis zu erbringen, daß die Umschreibung 
der Aktien auf einen neuen Aktionär bei der Versicherungsgesellschaft be 
antragt ist. 
Kurs und Dividende von Versicherungsaktien werden nach dem 
eingezahlten Kapital berechnet. 
e) Industrie-Aktien, 
Die Aktien der Gesellschaften, die nicht in eine der besprochenen Gat 
tungen — Bank-, Eisenbahn-, Transport- oder Versicherungsunter 
nehmen — fallen, faßt man unter dem Namen I n d u st r i e - A k t i e n 
zusammen. Große Umsätze erfolgen vor allem in den Aktien von Berg 
werks- und Hüttengesellschaften sMontanwerte); hierbei sind wieder zu 
unterscheiden: reine Kohlengruben, Eisen- und Stahl 
werke, gemischte Betriebe, d. h. Unternehmungen, die Bergbau 
und Hüttenbetriebe, oft auch Betriebe der Weiterverarbeitung in sich 
vereinigen. Weiter zu nennen sind die Aktien von Maschinenfabriken, Che 
mischen Fabriken, Brauereien, Gas- und Wasserwerken, Elektrizitäts 
gesellschaften, Zuckerfabriken, Spinnereien, Webereien usw. 
Wer solche Aktien erwerben will, hat zu achten: auf die technischen 
Betriebseinrichtungen des Unternehmens, auf die Absatz- und Kon 
kurrenzverhältnisse, auf die Größe der zur Verfügung stehenden Betriebs 
mittel, auf die Zollverhältnisse, auf die Höhe der Arbeitslöhne und der 
Kohlenpreise, auf die Rücklagen und Abschreibungen, aus Maschinen und 
Werkzeuge usw., weiter daraus, ob die Gesellschaft zu einem Syndikat 
gehört; auf die Verhältnisse des ganzen Industriezweiges, z. B. bei 
Brauereien: auf die Preise von Gerste und Hopfen, bei Waffen-, Pulver-, 
Sprengstoff-Fabriken: auf die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage. 
Zu w a r n e n ist vor Verallgemeinerungen. Liegt das Geschäft in einer 
Branche gut, so darf hieraus noch nicht etwa gefolgert werden, daß jede 
Gesellschaft der Branche gut beschäftigt ist und mit erheblichem Nutzen 
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