Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

gesetzes  zu  genügen,  erfolgte  die  Gründung  meist  in  der  Form  des  Mantelkaufes ­
  und  der  Umwandlung.  Ein  kleines  Bankgeschäft  oder  eine  kleine
Kreditgenossenschaft  wurde,  in  der  Regel  unter  Verlegung  des  Sitzes  nach
Berlin  oder  an  einen  anderen  größeren  Platz,  in  eine  A.-G.  umgewandelt;
oder  aber  das  Kapital  einer  bereits  bestehenden  Aktiengesellschaft  wurde  um
das  Vieltausendfache  erhöht.  Nicht  selten  beschritten  wurde  auch  der  andere
Weg,  der  zur  Erlangung  des  Depot-  und  Depositenrechts  führte:  Gründung
von  offenen  Handelsgesellschaften  und  Kommanditgesellschaften  als  persönlich ­
  haftende  Gesellschafter  durch  Personen,  die  1920  bereits  5  Jahre  im
Bankfach  tätig  waren.
Neben  diesen  Banken,  die  alle  oder  sehr  viele  Geschäftszweige  (Sparten)
betreiben  (Kreditbanken,  Universalbanken,  Omnibauken,  Spekulationsbanken) ­
  —  Arbeits  Vereinigung,  im  Gegensatz  zur  Arbeitsteilung
  im  englischen  Bankgewerbe  —,  gibt  es  Spezialbanken,
wie  die  Notenbanken,  die  Hypothekenbanken,  die  Zahlungsvermittlungsbanken ­
  (Bank  des  Berliner  Kassenvereins),  die  Überseebanken,  die  Finanzierungsbanken ­
  i)  usw.,  weiter  Bankfirmen,  die  sich  hauptsächlich  einem
einzigen  Geschäftszweig  widmen  (z.  B.  dem  Börsengeschäft),  die  Branchebanken ­
  *  2 ),  die  Beamtenbanken 3 ),  die  Arbeiterbanken  usw.
gangenheit  hatten.  Durch  die  Inflation  haben  die  mittleren  und  kleinen  Bankfirmen
  zum  Teil  sehr  erhebliche  Kapitalverluste  erlitten,  und  die  Summe  der
fremden  Gelder,  die  ihnen  anvertraut  wurden,  minderte  sich  mehr  und  mehr.
So  wurden  sehr  viele  Privatbankfirmen,  was  sie  zum  Teil  schon  vor  dem  Kriege
und  im  Kriege  waren,  Börsenkommissionäre,  d.  h.  Vermittler  zwischen
dem  Effekten  kaufenden  Publikum  und  der  Börse.  Um  ihren  Kundenstamm  zu
erhalten  und  neue  Kunden  zu  werben,  gingen  viele  von  ihnen  größere  Verpflichtungen ­
  ein,  als  sie  zu  erfüllen  in  der  Lage  waren,  über  die  neuesten  Pläne  der
Privatbankfirmen  s.  den  Abschnitt  „Börse  und  Börsengeschäfte".
Z  Die  Finanzierunsbanken  finanzieren  Unternehmungen  einer  bestimmten ­
  Branche,  wie  z.  B.  die  Bank  für  Elektrische  Unternehmungen  oder  die
Bank  für  Brauindustrie.  Sie  ähneln  den  Holding-Gesellschaften,
deren  Tätigkeit  in  der  Hauptsache  das  Halten  von  Effekten  ist.
2 )  Die  kurzfristigen  Branchebanken  (auch  Fachbanken  oder  Eingewerbebanken ­
  genannt),  wie  früher  die  Viehmarktsbanken  und  heute
noch  die  Getreidekreditbanken,  finanzieren  einen  bestimmten  Geschäftszweig; ­
  teilweise  sind  sie  aber  später  zum  allgemeinen  Bankgeschäft  übergegangen.
3 )  S.  H.  C  o  m  p  r  i  x,  Die  Arbeitnehmerbanken.  Halberstadt  1929.  W.
S  ch  l  i  ck,  Die  Beamtenbanken,  Karlsruhe  1930.  W.  S  ch  ö  tz,  Die  Banken  der
Beamten,  Arbeiter  und  Angestellten  in  Deutschland.  Stuttgart  1932.

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