gesetzes zu genügen, erfolgte die Gründung meist in der Form des Mantelkaufes
und der Umwandlung. Ein kleines Bankgeschäft oder eine kleine
Kreditgenossenschaft wurde, in der Regel unter Verlegung des Sitzes nach
Berlin oder an einen anderen größeren Platz, in eine A.-G. umgewandelt;
oder aber das Kapital einer bereits bestehenden Aktiengesellschaft wurde um
das Vieltausendfache erhöht. Nicht selten beschritten wurde auch der andere
Weg, der zur Erlangung des Depot- und Depositenrechts führte: Gründung
von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften als persönlich
haftende Gesellschafter durch Personen, die 1920 bereits 5 Jahre im
Bankfach tätig waren.
Neben diesen Banken, die alle oder sehr viele Geschäftszweige (Sparten)
betreiben (Kreditbanken, Universalbanken, Omnibauken, Spekulationsbanken)
— Arbeits Vereinigung, im Gegensatz zur Arbeitsteilung
im englischen Bankgewerbe —, gibt es Spezialbanken,
wie die Notenbanken, die Hypothekenbanken, die Zahlungsvermittlungsbanken
(Bank des Berliner Kassenvereins), die Überseebanken, die Finanzierungsbanken
i) usw., weiter Bankfirmen, die sich hauptsächlich einem
einzigen Geschäftszweig widmen (z. B. dem Börsengeschäft), die Branchebanken
* 2 ), die Beamtenbanken 3 ), die Arbeiterbanken usw.
gangenheit hatten. Durch die Inflation haben die mittleren und kleinen Bankfirmen
zum Teil sehr erhebliche Kapitalverluste erlitten, und die Summe der
fremden Gelder, die ihnen anvertraut wurden, minderte sich mehr und mehr.
So wurden sehr viele Privatbankfirmen, was sie zum Teil schon vor dem Kriege
und im Kriege waren, Börsenkommissionäre, d. h. Vermittler zwischen
dem Effekten kaufenden Publikum und der Börse. Um ihren Kundenstamm zu
erhalten und neue Kunden zu werben, gingen viele von ihnen größere Verpflichtungen
ein, als sie zu erfüllen in der Lage waren, über die neuesten Pläne der
Privatbankfirmen s. den Abschnitt „Börse und Börsengeschäfte".
Z Die Finanzierunsbanken finanzieren Unternehmungen einer bestimmten
Branche, wie z. B. die Bank für Elektrische Unternehmungen oder die
Bank für Brauindustrie. Sie ähneln den Holding-Gesellschaften,
deren Tätigkeit in der Hauptsache das Halten von Effekten ist.
2 ) Die kurzfristigen Branchebanken (auch Fachbanken oder Eingewerbebanken
genannt), wie früher die Viehmarktsbanken und heute
noch die Getreidekreditbanken, finanzieren einen bestimmten Geschäftszweig;
teilweise sind sie aber später zum allgemeinen Bankgeschäft übergegangen.
3 ) S. H. C o m p r i x, Die Arbeitnehmerbanken. Halberstadt 1929. W.
S ch l i ck, Die Beamtenbanken, Karlsruhe 1930. W. S ch ö tz, Die Banken der
Beamten, Arbeiter und Angestellten in Deutschland. Stuttgart 1932.
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