Arbeitslosigkeit und Lohnbewegung
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schäftsgangz, wenn in der Industrie Hochkonjunktur herrscht, eine
Statistik, die darauf ausgeht, die augenblicklich nicht in Beschäftigung
stehenden Arbeiter zu zählen, stets einen bestimmten Prozentsatz
der Lohnarbeiter als arbeitslos ermitteln wird.^) Die Tatsache,
daß im modernen Wirtschaftsleben beständig eine gewisse Zahl
von Arbeitslosen vorhanden ist, darf daher auch nicht so gedeutet
werden, als ob es eine Eigentümlichkeit unserer Wirtschaftsordnung
sei, daß das Angebot von Arbeitskräften die Nachfrage andauernd
übertreffe, vielmehr können gleichzeitig im ganzen noch mehr Ar
beitsstellen unbesetzt fein, als Arbeitslose vorhanden sind.
Ein gewisses Nlaß von Arbeitslosigkeit ist also einfach die Folge
davon, daß infolge der heute herrschenden weitgehenden Freiheit
des Arbeitsvertrags für beide Parteien Angebot und Nachfrage auf
dem Arbeitsmarkt sich nicht schnell genug zusammenfinden, hierher
gehört, wie bereits angedeutet, insbesondere dasjenige Nlaß von
Arbeitslosigkeit, das auch in der Zeit des Hochstandes der industriellen
Konjunktur bestehen bleibt. Bei den englischen Gewerkvereinen ist
die durchschnittliche Arbeitslosenziffer in Jahren der industriellen
Hochkonjunktur bereits bis auf 2 % und weniger in Friedenszeiten
gesunken. Noch niedriger war die Krbeitslosenziffer während des
Krieges. Da ist sie, nachdem die im Anfang des Nrieges eingetretene
vorübergehende Stockung des Wirtschaftslebens überwunden war,
seit 1916 sogar auf 0,4% und noch tiefer gesunken. Ganz ähnlich
war der Verlauf übrigens auch in Deutschland.
Mit dem eben bezeichneten Maß von Arbeitslosigkeit ist also im
Wirtschaftsleben unter allen Umständen zu rechnen. Dieses Maß
kann indessen im allgemeinen auch als unbedenklich bezeichnet wer
den, als unbedenklich sowohl vom Standpunkte der Arbeiterklasse
ols auch von dem des einzelnen Arbeiters aus.
Vom Standpunkte der Arbeiterklasse aus ist eine Arbeitslosigkeit,
die sich in den eben bezeichneten Grenzen hält, d. h. die nicht oder
23) Richtig schon hervorgehoben bei Rauchberg, Oie Berufs- und tbe-
Werbezählung im Deutschen Reich vom 14. VI. 1895, 1901, §. 201.