Full text: Kapitalismus und Sozialismus

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II, 3, B. Die Leistungsfähigkeit des Sozialismus 
fam instinktiv richtig herausgefunden. Der öffentliche Betrieb hat 
sich nämlich nur auf solchen Gebieten neu eingebürgert, wo die Ron- 
kurrenz entweder überhaupt ausgeschlossen ist oder wo sie sich doch 
wenigstens aus Gründen, die in der lkatur der Bache liegen, nicht 
so stark geltend machen kann wie im übrigen Wirtschaftsleben, wenn 
wir die Gebiete durchmustern, die der öffentlichen Unternehmung 
in neuerer Zeit zugefallen sind, so finden wir, daß es sich sowohl 
bei den staatlichen als auch bei den kommunalen Betrieben regel 
mäßig um Gebiete handelt, die sich einer vor dem Rufkommen neuer 
Ronkurrenz gesicherten monopolistischen oder wenigstens 
monopolähnlichen Stellung erfreuen. Für den staatlichen 
Betrieb der Post, des Telegraphen und des Fernsprechers ist ja 
in einer Reihe von Ländern direkt ein Monopol, allerdings ein 
solches von verschieden weitem Umfange, in Unspruch genommen 
worden, ebenso liegt die Sache beim Notenbankwesen. Uber auch 
auf den anderen hier in Betracht kommenden Gebieten ergibt sich 
für Staat und Stadt als Betriebsunternehmer regelmäßig eine be 
vorzugte, vor dem Uuftreten neuer Ronkurrenz geschützte Stellung. 
Bei den städtischen Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerken entspringt 
die bevorzugte Stellung dieser Betriebe daraus, daß sie auf die 
Benutzung der der Gemeinde gehörigen öffentlichen Wege ange 
wiesen sind, um ihre Leitungsnetze legen zu können. Die Stadt, 
die selbst als Betriebsunternehmerin solcher Werke auftritt, hat es 
also ganz in der Hand, ob sie Ronkurrenzunternehmungen aufkom 
men lassen will oder nicht. Uuch dann, wenn die Städte nicht selbst 
als Betriebsunternehmer auftreten, werden ja aber Ronkurrenz 
unternehmungen auf diesen Gebieten von ihnen nicht so leicht kon 
zessioniert. Ähnliche Verhältnisse walten bei den Verkehrsanstalten, 
insbesondere den staatlichen Eisenbahnen und den kommunalen 
Trambahnen, ob. Ruch hier ist die Entstehung von Ronkurrenz- 
betrieben an sehr erschwerende Bedingungen geknüpft. 
Das Vordringen der öffentlichen Unternehmung beschränkt sich 
also auf solche Gebiete, in denen der Unternehmer besonderen Schutz
	        
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