Full text: Die Gewerbeförderung und das gewerbliche Bildungswesen in Österreich

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sind, sondern vom Ministerium wieder zur Belehnung 
anderer Genossenschaften verwendet werden können. 
Diese Rückflüsse waren während des Krieges bei 
manchen stark in Mitleidenschaft gezogenen Genossen 
schaften ins Stocken geraten, dieses Minus wird aber 
geldlich und moralisch dadurch ausgeglichen, daß viele 
andere mit Lieserungsaufträgen für die Armee bedachte 
gewerbliche Vereinigungen ihre Darlehen und Ma 
schinen vorzeitig zur Gänze abgezahlt haben. 
Es ist selbstverständlich, daß die Gewerbeförderung 
seit jeher bestrebt war, dem Handwerk und seinen 
Wirtschaftsorganisationen auch Arbeitsgelegenheit zu 
verschaffen. Diese Bemühungen konnten naturgemäß 
nur bei öffentlichen Stellen einsetzen. Wenn sie auch 
gelegentlich Erfolge halten, so waren diese kaum der 
Rede wert. Das mag recht befremdlich klingen, wenn 
man erwägt, daß die Gewerbeförderung eine Teil 
aufgabe des Arbeitenministeriums, also der Zentral 
stelle ist, die auf die Vergebung öffentlicher Bauten 
und mit diesen verbundener handwerklicher Arbeiten 
Einfluß zu nehmen in der Lage wäre. So einfach ist 
nun aber die Sache nicht. Wir haben eine in der 
Bürokratensprache „Submissionsregulativ" genannte 
Ministerialoerordnung über die Vergebung von öffent 
lichen Lieferungen und Arbeiten, die, aus Beratungen 
des Industrielles hervorgegangen, begreiflicherweise 
der Großunternehmerschaft eine starke Vorhand läßt, 
indem sie aus fiskalischen Gründen ein einwandfreies
	        
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