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sind, sondern vom Ministerium wieder zur Belehnung
anderer Genossenschaften verwendet werden können.
Diese Rückflüsse waren während des Krieges bei
manchen stark in Mitleidenschaft gezogenen Genossen
schaften ins Stocken geraten, dieses Minus wird aber
geldlich und moralisch dadurch ausgeglichen, daß viele
andere mit Lieserungsaufträgen für die Armee bedachte
gewerbliche Vereinigungen ihre Darlehen und Ma
schinen vorzeitig zur Gänze abgezahlt haben.
Es ist selbstverständlich, daß die Gewerbeförderung
seit jeher bestrebt war, dem Handwerk und seinen
Wirtschaftsorganisationen auch Arbeitsgelegenheit zu
verschaffen. Diese Bemühungen konnten naturgemäß
nur bei öffentlichen Stellen einsetzen. Wenn sie auch
gelegentlich Erfolge halten, so waren diese kaum der
Rede wert. Das mag recht befremdlich klingen, wenn
man erwägt, daß die Gewerbeförderung eine Teil
aufgabe des Arbeitenministeriums, also der Zentral
stelle ist, die auf die Vergebung öffentlicher Bauten
und mit diesen verbundener handwerklicher Arbeiten
Einfluß zu nehmen in der Lage wäre. So einfach ist
nun aber die Sache nicht. Wir haben eine in der
Bürokratensprache „Submissionsregulativ" genannte
Ministerialoerordnung über die Vergebung von öffent
lichen Lieferungen und Arbeiten, die, aus Beratungen
des Industrielles hervorgegangen, begreiflicherweise
der Großunternehmerschaft eine starke Vorhand läßt,
indem sie aus fiskalischen Gründen ein einwandfreies