Full text: Die Gewerbeförderung und das gewerbliche Bildungswesen in Österreich

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Mindestanbot schützt, freihändige Vergebungen nur 
in sehr beschränktem Ausmaße zuläßt und dem Hand 
werk wohl gewisse Erleichterungen zubilligt, es aber 
von einer Erfolg versprechenden Konkurrenz ziemlich 
ausschließt. Um so nachhaltiger setzte sich die Gewerbe 
förderung für eine ausgiebige Heranziehung ihrer 
Schutzbefohlenen zu den durch das Regulativ nicht 
erfaßten militärischen Lieferungen und Arbeiten ein. 
Aber auch hier gab es Hindernisse und Bedenken, 
die nur durch zähestes Nachdrücken einigermaßen be 
seitigt werden konnten. Immer wieder wurde betont, 
daß im Ernstfälle doch nur die auch größten Bedarfs 
anforderungen gewachsenen, zu Großkonsortien ver 
einigten Industriellen in Betracht kämen und daß 
angesichts der ihnen auferlegten Investitionen und 
Vorratsansammlungen eine wesentliche Kürzung ihrer 
Lieferungsaufträge zugunsten wirtschaftlicher Vereini 
gungen des Handwerks unangebracht wäre. Immer 
hin aber gelang es, der Klientel der Gewerbeförderung 
schon im Frieden einen allmählich bis zu 50 Prozent 
gesteigerten Anteil an dem österreichischen Anteile 
des Gesamtbedarfes an Ledersorten (Schuhen, Riemer- 
und Sattlerarbeiten) zu sichern und ihr weiters recht 
ansehnliche perzentuell festgesetzte Mengen an Leinen- 
und Bauwollgeweben, dann Tuch- und sonstigen 
Schafwollsorten zur Lieferung zuzuweisen, endlich sie 
auch zu Konfektionsarbeiten heranzuziehen. Auf die 
Auswahl der zu beteilenden Genossenschaften kommt
	        
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