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Mindestanbot schützt, freihändige Vergebungen nur
in sehr beschränktem Ausmaße zuläßt und dem Hand
werk wohl gewisse Erleichterungen zubilligt, es aber
von einer Erfolg versprechenden Konkurrenz ziemlich
ausschließt. Um so nachhaltiger setzte sich die Gewerbe
förderung für eine ausgiebige Heranziehung ihrer
Schutzbefohlenen zu den durch das Regulativ nicht
erfaßten militärischen Lieferungen und Arbeiten ein.
Aber auch hier gab es Hindernisse und Bedenken,
die nur durch zähestes Nachdrücken einigermaßen be
seitigt werden konnten. Immer wieder wurde betont,
daß im Ernstfälle doch nur die auch größten Bedarfs
anforderungen gewachsenen, zu Großkonsortien ver
einigten Industriellen in Betracht kämen und daß
angesichts der ihnen auferlegten Investitionen und
Vorratsansammlungen eine wesentliche Kürzung ihrer
Lieferungsaufträge zugunsten wirtschaftlicher Vereini
gungen des Handwerks unangebracht wäre. Immer
hin aber gelang es, der Klientel der Gewerbeförderung
schon im Frieden einen allmählich bis zu 50 Prozent
gesteigerten Anteil an dem österreichischen Anteile
des Gesamtbedarfes an Ledersorten (Schuhen, Riemer-
und Sattlerarbeiten) zu sichern und ihr weiters recht
ansehnliche perzentuell festgesetzte Mengen an Leinen-
und Bauwollgeweben, dann Tuch- und sonstigen
Schafwollsorten zur Lieferung zuzuweisen, endlich sie
auch zu Konfektionsarbeiten heranzuziehen. Auf die
Auswahl der zu beteilenden Genossenschaften kommt