Full text: Der Handel nach England und das englische Handels-Recht

kommenden Teil der Prozeßkosten zu tragen hat, in der 
Praxis wird der Richter in der Regel der verlierenden 
Partei die „party and party“-Kosten auferlegen. 
Lautet eine Klage auf weniger als £ 100, so kann 
sie beim county court anhängig gemacht werden, vor 
ausgesetzt, daß Kläger in der Lage ist, persönlich im 
Termin zu erscheinen, oder daß sein Vertreter ein ihm 
vom Beklagten persönlich gegebenes Schuldanerkenntnis 
nach weisen kann; mit anderen Worten, kann der deutsche 
Kläger zum Termin nicht nach England kommen und 
kann sein Rechtsbeistand in England ein diesem seitens 
des Beklagten gegebenes Schuldanerkenntnis nicht nach- 
weisen, so würde der county court-Richter die Klage 
ab weisen. 
Im county court-Verfahren, das der deutsche Kläger 
aus vorbeschriebenem Grunde nur selten wird zur An 
wendung bringen können, ist folgende Prozedur vor 
geschrieben : 
Der Kläger (plaintiff) registriert seine Klage (plaint) 
beim zuständigen county court. Das Gericht erläßt 
dann eine Aufforderung (summons) an den Beklagten 
(defendant), an einem bestimmten Tage zur mündlichen 
Verhandlung zu erscheinen, der 8 Geschworene (county 
court jury) beisitzen und in der Zeugen vernommen und 
kreuzvernommen werden können. Ist der Urteilsbetrag 
unter £ 20, so hat der Richter Macht, Zahlung in wöchent 
lichen oder monatlichen Raten anzuordnen, er kann 
63
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.