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abschriften, etwaige Akzepte, die ganze, auf den Fall
Bezug habende Korrespondenz, einsenden müssen.
In der Regel können alle Warenforderungen, auch
wenn Akzepte nicht vorliegen sollten, unter Order XIV
with specially endorsed writ [im abgekürzten Verfahren,
wobei auf der Rückseite des Klageformulars (writ) die
Forderung spezifiziert ist (statement of Claim)] gebracht
werden, und der Rechtsvertreter wird auf Grund vor
gedachter Unterlagen eine derartige Klage ausarbeiten
und einreichen (to issue the writ). Die Klage wird
dann einer process server-Firma (Klagezustellungsfirma,
in England ein besonderer Beruf) übergeben und diese
hat in erster Linie die Originalklage dem Beklagten
(defendant) persönlich vorzuzeigen und ihm eine Ab
schrift persönlich zu überreichen (personal Service). Ge
lingt die persönliche Zustellung der Klage nicht, so hat
der process-server das Resultat seiner Bemühungen in
dieser Richtung in der Form einer an Eidesstatt stehen
den Erklärung (affidavit) niederzulegen, und der Ver
treter des Klägers wird auf Grund dieser Erklärung die
order for substituted Service (Befehl, die Klage indirekt,
z. B. durch Abgabe im Geschäftslokale oder in der
Privatwohnung des Beklagten, zustellen zu können) zu
erwirken suchen. Innerhalb 8 Tagen, gerechnet vom
Datum der Klagezustellung, muß der Beklagte entweder
auf die Klage eingehen (put in appearance) oder Ver
säumnisurteil (judgraent by default) gegen sich ergehen
lassen. Geht Beklagter auf die Klage ein, so wird der