Full text: Der Handel nach England und das englische Handels-Recht

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gemäß, oft Monate in Anspruch. Das englische Ge 
richt sendet das Gesuch an die deutsche Botschaft 
in London, diese sendet es weiter an das Auswärtige 
Amt in Berlin und von dort geht das Gesuch dann, ein 
oder zwei deutsche Behörden durchlaufend, an das zu 
ständige Amtsgericht; die Rücksendung erfolgt in um 
gekehrter Reihenfolge. 
Die Zwangsvollstreckung ist in England ein be 
sonderes Verfahren. Der Urteilsgläubiger hat das Ur 
teil dem Sheriff einzureichen und diesen mit der Voll 
streckung (execution) zu betrauen. Der Sheriff sendet 
einen Angestellten (bailiff) zum Geschäftslokal oder der 
Privatwohnung des Urteilsschuldners, um eine Beschlag 
nahme vorzunehmen, und der bailiff bleibt dort persön 
lich fürl4Tage anwesend, damit derUrteilsschuldnernoch 
Gelegenheit hat, das Urteil zu befriedigen oder selbst sei 
nen Konkurs anzumelden, oder der Sheriff realisiert so 
fort und hält den Erlös für die gedachten 14 Tage. Nach 
Ablauf der gedachten 14 Tage tritt der sheriff’s officer 
in den Besitz der Aktiva bis zur Höhe der Urteilssumme 
resp. in den Besitz der realisierten Summe. Es erscheint 
an dieser Stelle bemerkenswert, daß man, allgemein ge 
sagt, Gütergemeinschaft in England nicht kennt; Mann 
und Frau leben in getrennten Gütern (separate estate); 
dagegen gibt es in England, besonders in besser situier 
ten Kreisen, auch den Ehevertrag (marriage Settlement), 
und ein Anspruch der Frau aus einem solchen Vertrage 
ist vorberechtigt vor der Forderung eines Warengläu-
	        
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