Full text: Der Handel nach England und das englische Handels-Recht

bigers. Bevor der deutsche Urteilsgläubiger die Möbel 
eines englischen Urteilsschuldners pfänden läßt, ist es 
ratsam, nachsehen zu lassen, ob die Möbel nicht etwa 
mit einer Hypothek (bill of sale) belastet sind. Bills of 
sale sind eingetragen wie Hypotheken im Grundbuch 
in Deutschland. Das registration office of bills of 
sale ist im Gerichtsgebäude (Law Courts, Strand, Lon 
don) und jedermann kann das Register gegen Zahlung 
einer Gebühr von 1 Mark einsehen. Von debentures 
(Pfandbriefen oder die ganzen Aktiva, Mobilien und Im 
mobilien, belastende Hypotheken) der limited Companies 
wurde bereits an anderer Stelle gesprochen. 
Läßt sich ein Urteil nicht vollstrecken, so kann der 
Urteilsgläubiger den Urteilsschuldner vorladen und 
über seine Vermögensverhältnisse eidlich vernehmen 
lassen; hier haben wir also eine Prozedur, die sich mit 
dem deutschen Offenbarungseide vergleichen läßt. 
Ein Schuldner kann entweder selbst den Konkurs 
antrag (bankruptcy petition) stellen (to file), oder dieser 
Antrag kann seitens eines Gläubigers, wenn seine For 
derung über £ 50 ist, oder seitens mehrerer Gläubiger 
gemeinsam, wenn deren Forderungen zusammen über 
£ 50 ausmachen, gestellt werden, in den letzten beiden 
Fällen vorausgesetzt, daß der Schuldner sich gegen die 
Konkursverordnung vergangen hat (to commit an act of 
bankruptcy). 
Acts of bankruptcy, soweit sie für den deutschen 
Kaufmann von Interesse sind, sind folgende:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.