77
W arenbezeichnungen (trade-marks) können in Eng
land eingetragen werden und die Eintragung (re-
gistration) muß, damit der Rechtsschutz nicht verfällt, alle
14 Jahre erneuert werden. Alle Gesuche betreffend trade-
marks sind zu richten an „the patent office, trade-
marks branch, 25, Southampton Buildings, Chancery
Lane, London, W. C.“ mit Ausnahme der trade-marks
der Baumwollen- und Stahlwarenbranchen, in welchen
beiden Fällen die Gesuche an „the comptroller, Man
chester Trade-Marks Branch, 48, Royal Exchange, Man
chester“, respektive an „the law clerk, Cutler’s Com
pany, Cutler’s Hall, Sheffield“, zu richten sind.
Muster (designs) lassen sich in England auch
schützen durch Eintragung in der „design branch“ des
oben genannten Patentamtes, doch ist der Schutz eines
Musters nur für eine Zeitperiode von 5 Jahren rechts
gültig.
Das Patent ist eine Beurkundung seitens der Regie
rung, die den Inhaber zur Alleinverwertung einer Erfin
dung (invention) berechtigt. Der englische Erfinder (in-
ventor) oder der erste Importeur (importer) einer aus
wärtigen Erfindung kann das englische Patent bean
tragen, der letztere jedoch nur mit der Beschränkung,
daß der auswärtige Erfinder nicht selbst innerhalb 12