Full text: Der Handel nach England und das englische Handels-Recht

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W arenbezeichnungen (trade-marks) können in Eng 
land eingetragen werden und die Eintragung (re- 
gistration) muß, damit der Rechtsschutz nicht verfällt, alle 
14 Jahre erneuert werden. Alle Gesuche betreffend trade- 
marks sind zu richten an „the patent office, trade- 
marks branch, 25, Southampton Buildings, Chancery 
Lane, London, W. C.“ mit Ausnahme der trade-marks 
der Baumwollen- und Stahlwarenbranchen, in welchen 
beiden Fällen die Gesuche an „the comptroller, Man 
chester Trade-Marks Branch, 48, Royal Exchange, Man 
chester“, respektive an „the law clerk, Cutler’s Com 
pany, Cutler’s Hall, Sheffield“, zu richten sind. 
Muster (designs) lassen sich in England auch 
schützen durch Eintragung in der „design branch“ des 
oben genannten Patentamtes, doch ist der Schutz eines 
Musters nur für eine Zeitperiode von 5 Jahren rechts 
gültig. 
Das Patent ist eine Beurkundung seitens der Regie 
rung, die den Inhaber zur Alleinverwertung einer Erfin 
dung (invention) berechtigt. Der englische Erfinder (in- 
ventor) oder der erste Importeur (importer) einer aus 
wärtigen Erfindung kann das englische Patent bean 
tragen, der letztere jedoch nur mit der Beschränkung, 
daß der auswärtige Erfinder nicht selbst innerhalb 12
	        
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