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Das Wesen des wirtschaftlichen Imperialismus.
Autarkie geradezu als eine Bedingung der Großmachtstellung erklärt
(K j e 11 e n, Großmächte 202). Dieses Ziel der Autarkie bringt es wieder
mit sich, daß immer mehr Volkswirtschaften im Wege des Bündnisses,
der Einverleibung, des Protektorates, der Einflußsphären zusammen-
gefaßt werden. Von diesem Ziele der wirtschaftlichen Erobe
rung wird die moderne Kolonialpolitik überhaupt getragen. Es tritt
scharf Umrissen in der Vorgeschichte des Weltkrieges hervor. Das „nahezu
autonome und geschlossene Produktions- und Konsumtionsgebiet“ im
Plane Rohrbachs (Deutschland unter den Weltvölkern, 1903), der
Zusammenschluß von Mitteleuropa in Krieg und Handelspolitik mit
Deutschland als Haupt und Kern im Programme „Mitteleuropa“, das
Streben der Pariser Wirtschaftskonferenz von 1916 nach „Unabhängigkeit
der Alliierten nicht nur hinsichtlich der Versorgung mit Rohstoffen und
Fabrikaten, sondern auch hinsichtlich der finanziellen, geschäftlichen und
maritimen Organisation“ (Resolution CI), die wirtschaftliche Bindung
Rußlands, der Ukraine, Finnlands und Rumäniens in den Friedens
schlüssen der Mittelmächte vom Frühjahre 1918 sind Ausflüsse des
Strebens nach Selbstgenügsamkeit. Die Befriedigung der wirtschaft
lichen Volksbedürfnisse soll innerhalb der Grenzen des einen Staates und
der ihm angeschlossenen Kolonien, oder doch wenigstens innerhalb eines
nach gleichen wirtschaftlichen Grundsätzen verwalteten Bundesgebietes
erfolgen können.
Der wirtschaftliche Imperialismus als Drang nach wachsendem An
teil an der Weltwirtschaft kann vom politischen Imperialismus
als dem Drange nach politischer Herrschaft theoretisch geschieden werden.
Doch sind politischer und wirtschaftlicher Imperialismus praktisch meist
miteinander verbunden. Es beginnt der Kolonialerwerb zunächst nur
mit der militärischen oder rechtlichen Sicherung von Märkten, daran
schließen sich die Vorrechte auf den Eisenbahnbau, Bergbau
und Straßenbau. Mitunter führt die wirtschaftliche Durchdringung
zur politischen Herrschaft in den Rechtsformen der Pachtung, der Be
setzung, der Verwaltung, des Protektorats oder gar der Annexion. Die
auswärtige Politik der Großmächte bietet uns aber auch Beispiele dafür,
daß die wirtschaftlichen Interessen von den politischen schärfer aus
einander gehalten werden. In mehrfachen Verträgen haben die im
perialistischen Staaten mit der Garantie der territorialen Integrität dennoch
den Fortschritt der wirtschaftlichen Aufschließung für alle Bewerber
zu vereinbaren verstanden. So wird z. B. im deutsch-britischen Noten
wechsel vom 16. Oktober 1900 der territoriale Bestand des chinesischen
Reiches gewährleistet, aber gleichzeitig die Offenhaltung aller an den
Flüssen und an der Küste Chinas gelegenen Häfen für den Handel und
jede sonstige erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit der Angehörigen aller
Nationen vereinbart (Strupp, Urkunden 2, 130). So gehen die Algeciras-