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III. HAUPTTEIL.
mit Sitz in Berlin erwähnt werden. Der Mängel, unter
dem die Vertriebenen an allem Notwendigen litten, an
Kleidung, Wäsche, Bettzeug, Hausrat und Werkzeug zur
Ausführung jeglichen Berufes, brachte einige vertriebene
elsaß-lothringische; Kaufleute auf den Gedanken, zur Nutzbarmachung
des zum Verkauf stehenden Heeresgutes für
die Vertriebenen eine Ein- und Verkaufsgesellschaft zu
gründen. Der Hilfsbund und die Ministerialabteilung gewährten
ihre Unterstützung, und so konnte der Plan ausgeführt
werden. Diese Gesellschaft, die als Privatgesellschaft
nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten geleitet
wird, kann doch als eine gemeinnützige bezeichnet werden,,
da sie nur an Flüchtlinge aus Elsaß-Lothringen ihre Waren
verkauft und dabei außer einer niedrigen Verzinsung ihres
Kapitals auf jeden Gewinn verzichtet, ohne daß dies
allerdings statutarisch festgelegt wäre.
Wenn von diesen Vereinigungen Genossenschaften und
Gesellschaften als selbständigen Hilfsunternehmungen gesprochen
wird, so soll damit nur ihre eigene juristische
Persönlichkeit und ihre von den anderen Verbänden unabhängige
Stellung hervorgehoben werden. Abgesehen vom
Beamtenbund, stehen sie in mehr oder weniger enger Verbindung
zu dem Hilfsbund. Die Berufsvereinigungen fühlen
sich geradezu als Arbeitsgemeinschaften des Hilfsbundes,
und die Siedelungsunternehmen sind sozusagen ausführende
Organe des Hilfsbundes in einer Aufgabe, die dieser als
eine der wichtigsten verfolgt. Die Zentralsiedelungsgesellschaft
„Neue Heimat“ und die Ein- und Verkaufsgesellschaft
haben ihre Büros in einem Gebäude mit dem Hilfsbund
in Berlin. Bei der Gründung beider Unternehmungen
ist der Hilfsbund stark beteiligt, und Vorstandsmitglieder
des Hilfsbundes sind im Vorstand und Aufsichtsrat der
beiden Gesellschaften vertreten. So ist der Unterschied
zwischen diesen selbständigen Unternehmungen und den
vom Hilfsbund sowie vom Roten -Kreuz im Verfolg ihrer
Ziele gegründeten besonderen Abteilungen zur Durchführung
von Spezialaufgaben mehr ein formell rechtlicher
als ein tatsächlicher, so daß diesen letzteren im Rahmen