Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

92

III.  HAUPTTEIL.

mit  Sitz  in  Berlin  erwähnt  werden.  Der  Mängel,  unter
dem  die  Vertriebenen  an  allem  Notwendigen  litten,  an
Kleidung,  Wäsche,  Bettzeug,  Hausrat  und  Werkzeug  zur
Ausführung  jeglichen  Berufes,  brachte  einige  vertriebene
elsaß-lothringische;  Kaufleute  auf  den  Gedanken,  zur  Nutzbarmachung ­
  des  zum  Verkauf  stehenden  Heeresgutes  für
die  Vertriebenen  eine  Ein-  und  Verkaufsgesellschaft  zu
gründen.  Der  Hilfsbund  und  die  Ministerialabteilung  gewährten ­
  ihre  Unterstützung,  und  so  konnte  der  Plan  ausgeführt ­
  werden.  Diese  Gesellschaft,  die  als  Privatgesellschaft ­
  nach  rein  kaufmännischen  Gesichtspunkten  geleitet
wird,  kann  doch  als  eine  gemeinnützige  bezeichnet  werden,,
da  sie  nur  an  Flüchtlinge  aus  Elsaß-Lothringen  ihre  Waren
verkauft  und  dabei  außer  einer  niedrigen  Verzinsung  ihres
Kapitals  auf  jeden  Gewinn  verzichtet,  ohne  daß  dies
allerdings  statutarisch  festgelegt  wäre.
Wenn  von  diesen  Vereinigungen  Genossenschaften  und
Gesellschaften  als  selbständigen  Hilfsunternehmungen  gesprochen ­
  wird,  so  soll  damit  nur  ihre  eigene  juristische
Persönlichkeit  und  ihre  von  den  anderen  Verbänden  unabhängige ­
  Stellung  hervorgehoben  werden.  Abgesehen  vom
Beamtenbund,  stehen  sie  in  mehr  oder  weniger  enger  Verbindung ­
  zu  dem  Hilfsbund.  Die  Berufsvereinigungen  fühlen
sich  geradezu  als  Arbeitsgemeinschaften  des  Hilfsbundes,
und  die  Siedelungsunternehmen  sind  sozusagen  ausführende
Organe  des  Hilfsbundes  in  einer  Aufgabe,  die  dieser  als
eine  der  wichtigsten  verfolgt.  Die  Zentralsiedelungsgesellschaft
  „Neue  Heimat“  und  die  Ein-  und  Verkaufsgesellschaft ­
  haben  ihre  Büros  in  einem  Gebäude  mit  dem  Hilfsbund ­
  in  Berlin.  Bei  der  Gründung  beider  Unternehmungen
ist  der  Hilfsbund  stark  beteiligt,  und  Vorstandsmitglieder
des  Hilfsbundes  sind  im  Vorstand  und  Aufsichtsrat  der
beiden  Gesellschaften  vertreten.  So  ist  der  Unterschied
zwischen  diesen  selbständigen  Unternehmungen  und  den
vom  Hilfsbund  sowie  vom  Roten  -Kreuz  im  Verfolg  ihrer
Ziele  gegründeten  besonderen  Abteilungen  zur  Durchführung ­
  von  Spezialaufgaben  mehr  ein  formell  rechtlicher
als  ein  tatsächlicher,  so  daß  diesen  letzteren  im  Rahmen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.