Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III.  HAUPTTEIL.

der  konnte  das  Reich  nicht  durchdrücken,  weil  einige
Länder  Schwierigkeiten  machten,  so  vor  allem  Bayern,
das  sich  bis  Juni  1919  auch  weigerte,  die  elsaß-lothringischen ­
  Eisenbahnbeamten  bayrischer  Staatsangehörigkeit  in
seinen  Beamtenkörper  einzustellen.
Mit  der  Anerkennung  der  Verpflichtung,  die  elsaßlothringischen
  Beamten  auf  Grund  ihrer  Staatsangehörigkeit ­
  zu  übernehmen,  war  es  natürlich  nicht  getan.  Diese
Verpflichtung  mußte  auch  zu  einer  möglichst  baldigen  Einstellung ­
  in  den  Dienst  führen,  und  zwar  in  Stellen,  die  den
von  den  betreffenden  Beamten  in  Elsaß-Lothringen  innegehabten ­
  dem  Range  und  der  Gehaltstufe  nach  entsprachen.
Außerdem  mußte  dafür  gesorgt  werden,  daß  den  elsaßlothringischen
  Beamten,  die  nur  die  elsaß-lothringische
Staatsangehörigkeit  besaßen,  ebenfalls  ein  Unterkommen
gesichert  wurde.  Diese  letzteren  mußten  der  Bevölkerungszahl ­
  der  Länder  entsprechend  auf  diese  verteilt  werden.
Eine  endgültige,  alle  Fragen  umfassende  gesetzliche
Regelung  ist  hinsichtlich  der  Unterbringung  der  elsaßlothringischen ­
  Beamten  bis  heute  nicht  erfolgt.  Einen  gewissen ­
  Teil  haben  Reich  und  Länder  in  ihre  Dienste  übernommen. ­
  Die  Mehrzahl  ist  heute  noch  nicht  fest  übernommen, ­
  ein  großer  Teil  hat  noch  keine  Beschäftigung
gefunden.
Allen  noch  unbeschäftigten  Beamten  zahlt  das  Reich
vorläufig  ihre  Gehälter  weiter  aus.  Das  Bedauerliche  ist,
daß  diese  Gehälter  weit  hinter  den  Sätzen  Zurückbleiben,
die  im  Reich  und  Ländern  heute  der  Besoldung  der  Beamten ­
  zugrunde  liegen.  Bei  der  Besoldungsreform  der
Reiclhsbeamten  dieses  Jahres  wurden  die  elsaß-lothringischen
Beamten  nicht  berücksichtigt,  trotzdem  gerade  diese  Beamten ­
  mit  ihren  Familien  sich  in  besonders  schwierigen
Verhältnissen  befinden.  Als  es  dem  .Bund  der  elsaß-lothringisohen
  Landesbeamten  usw.  endlich  Anfang  August  1920
gelungen  war,  die  Versicherung  von  .seiten  des  Reiches
zu  erhalten,  daß  in  den  nächsten  Wochen  in  einem  Nachtrag ­
  zur  Reichsbesoldungsreform  auch  der  vertriebenen
elsaß-lothringischen  Beamten  gedacht  werden  solle,  wurde
            
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