DIE URSACHEN DER ABWANDERUNG UND IHK UMFANG. 15
danach beziffert sich der deutsche Kapitalbesitz in Goldmark
ausgedrückt:
a) in den oberelsässischen Kaliwerken auf rund
200 Mill. M.,
b) in der untereisässischen Erdölindustrie auf rund
48 Mill. M.
Bedenkt man, daß 1913 von den 18 Gesellschaften,
die im lothringischen Erzbergbau tätig waren, und die zusammen
im Jahre 1917 eine Minette-Förderung im Wert
von 57 Mill. M. erzielten, 13 Gesellschaften in deutscher
Hand waren, so läßt sich die gewaltige Höhe des im lothringischen
Erzbergbau investierten deutschen Kapitals ermessen.
Von diesen großindustriellen Unternehmungen bis herunter
zum Bankguthaben des kleinen Mannes erstreckt
sich die Beschlagnahme aller deutschen Güter in Elsaß-Lothringen
durch Frankreich. In den meisten Fällen
mußten die ausgewiesenen Deutschen innerhalb 24 Stunden
nach Bekanntgabe des Ausweisungsbefehls Elsaß-Lothringen
verlassen haben, 30—50 kg Gepäck und 2000 M.
Bargeld War alles, was sie mitnehmen durften. Ihr zurückgelassenes
Hab und Gut wurde unter Sequester gestellt,
wie überhaupt die Sequestration sämtlichen deutschen
Privateigentums durch eine Verordnung des Generaikommissars
der französischen Republik in Elsaß-Lothringen
vom 30. November 1918 ermöglicht wurde. Diese
sequestrierten Güter fielen später großenteils der Liquidation
anheim. Auf diese Liquidation wird später zurückzukommen
sein. An dieser Stelle sei unterstrichen, daß
Frankreich mit der Liquidation der sequestrierten Güter in
Elsaß-Lothringen bereits vor Abschluß des Friedensvertrags
begann 1 ). Militärische Notwendigkeiten sollen es
gewesen sein, die zur Ausweisung von Tausenden von Deut-1)
Beschluß.
Der Generalkommissar der Republik beschließt:
Art. 1: Die Liquidation der Güter, Rechte und Interessen jeder Art,
welche in Elsaß und Lothringen unter Sequester gestellt sind,
kann durch Verordnung genehmigt werden, die auf Ersuchen