Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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I. HAÜPTTEIL. 
sehen zwangen! War diese Liquidation auch militärische 
Notwendigkeit? 
So achtete das „ritterliche“ Frankreich den Art. 6 
des Waffenstillstandsvertrages. 
Unter dem Druck der drohenden Sequestration und 
Liquidation verkauften viele Deutsche ihr Hab und Gut 
weit unter dem Werte und verließen „freiwillig“ Elsaß- 
Lothringen. Diese Freiwilligkeit wußten die Franzosen 
durch verschiedene Maßnahmen zu fördern. 
Sofort nach der Besetzung Elsaß-Lothringens hatten 
sie eine Sonderung der „reinen“ von den „unreinen“ Ele 
menten der elsaß-lothringischen Bevölkerung, d. h. der 
alteingesessenen von der aus Deutschland eingewanderten 
Bevölkerung, vorgenommen, indem sie den Paßzwang ein 
führten, und durch besondere Merkmale der Pässe in 
Farbe und Aufdruck die Altdeutschen oder deren Ab 
kömmlinge kennzeichneten. So waren sie in der Lage, 
die altdeutsche Bevölkerung in jeder Hinsicht anders zu 
behandeln, als die einheimische 1 2 3 4 ). 
der Staatsanwaltschaft von dem Präsidenten des örtlich zu 
ständigen Landgerichts erlassen wird. 
Straßburg, den 17. April 1919. 
Siehe Mitteilungen des Ausschusses vertriebener Elsaß-Lothringer 
(Organ des Hilfsbundes für die Elsaß-Lothringer im Reich), 1. Jahrg., 
Nr. 18, 1919. 
1) Die elsaß-lothringische Bevölkerung wurde durch dieses Paß- 
ystem in vier Kategorien eingeteilt; 
1. Elsaß-Lothringer, die bereits vor 1870/71 in Elsaß-Lothringen als 
französische Staatsbürger lebten, und deren Abkömmlinge. 
2. Elsaß - Lothringer, deren Vater oder Mutter der unter 1) ge 
nannten Kategorie angehörten. 
3. Ausländer, ausgenommen die Staatsangehörigen der bisher Frank 
reich feindlichen Staaten. 
4. Deutsche Staatsangehörige, die seit 1870/71 nach Elsaß-Lothringen 
eingewandert sind, und deren Abkömmlinge. 
Je nach Zugehörigkeit zu einer dieser vier Kategorien erhielt der Be 
wohner Elsaß - Lothringens eine A-, B-, C- oder D-Karte. Eine Be 
urteilung dieser „Kulturtat“, die sich in dieser Abstempelung von 
Menschen in höhere und niedere Klassen äußert, gehört nicht 
hierher.
	        
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