Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Organisation. 
treffen des Arbeitsstückes die Weiterarbeit veranlaßt — verlangt wie die Zeichen 
auslösung eine vorherige scharfe Inhaltsumreißung der Anordnung. 
Als eine Gefahr soll hier noch die Versachlichung der Befehlsübermittlung durch den 
Vordruck{etwa: vom Arbeitshüro zur Arbeitsmaschine) oder den selbsttätigen Anstoß erwähnt 
werden: hier ist eine persönliche Vorstellung von dem Befehlsgeber, also der Instanz, für den 
Befehlsemptänger kaum noch möglich; der Beamte im Arbeitsbüro, welcher die Maschinen 
karte ausfertigt, erscheint dem die fragliche Maschine bedienenden Mann lediglich als gleich 
gestellter „Funktionär“ der Betriebsleitung, der den Anstoß zur Erledigung einer Arbeit gibt. 
Bin persönliches Herrschafts- und Gehorsamsverhältnis ist nicht vorhanden, da keinerlei 
persönliche Beziehungen vorhanden zu sein brauchen. Der eigentliche Grund zur Fügsamkeit 
liegt hier nur in der Unterordnung unter die Instanz des Meisters oder Abteilungsleiters, der 
offenbar ein für allemal die Erteilung der in seinem Auftrag, zum mindesten mit seiner Ein 
willigung gegebenen Anweisungen des Betriebsbüros deckt. Sind so zwar weitgehend alle 
sachlichen Reibungs- und ünsioherheitseinflüsse ausgeschaltet, so besteht eine große Gefahr 
durch die Erschwerung eines Ausgleichs bei aufkommenden Zweifeln oder ernsten Gegensätzen. 
Bei fehlender oder nicht genügend bevollmächtigter Linieninstanz (Meister) ist keine Berufungs 
oder Beschwerdestelle vorhanden, das Betriebshüro ist instanziell nicht berechtigt, sondern 
lediglich als Stab mit bestimmten Kompetenzen ausgerüstet: die Unruhe und der Zweifel 
stoßen in den luftleeren Raum und bleiben unerledigt. Hier wird die ungeheure Bedeutung 
stark bevollmächtigter und bequem zu erreichender Berufungsinstanzen klar, eine Bedeutung, 
die vor allem in dem kompetenziell stark verästelten Stab-Linien-Aufbau der Rangstufung 
unserer heutigen Großbetriebe stark zugenommen hat. 
4. Die historische Entwicklung. Die heute bestehenden Organisationsformen 
des Wirtschaftsbetriebes sind nur zu begreifen unter Berücksichtigung ihres Ent 
stehens und Werdens. Die Organisation als eine Frage des Wirtschaftsbetriebes 
taucht zwar erst auf mit der Entwicklung des Großbetriebes, vor allem des In 
dustrie-, Warenhandels-, Bank- und Versicherungsgroßbetriebes. Für die Beur 
teilung spielt aber die Art des Entstehens eine entscheidende Rolle. Die ge 
werblichen und kaufmännischen Großbetriebe, die sich aus kleinen Anfängen 
stetig entwickelten, haben zumeist im Anfang keine besonderen Schwierigkeiten 
gespürt; die Aufgabenteilung utid Funktionsübertragung wie auch die Frage der 
Menschenbehandlung und des Betriebsgeistes werden vom Leiter erfahrungs- und 
gewohnheitsgemäß gehandhabt und gelöst. Zumeist ist eine Person, der Unter 
nehmer, allein maßgebend und drückt der ganzen Organisation den Stempel 
auf. Er sucht die Mitarbeiter aus, bestimmt ihre Arbeitsgebiete, überlegt Art 
und Geschwindigkeit der Arbeit und wählt die notwendigen Stoffe und Kräfte 
aus. Seine Kenntnisse und seine Erfahrungen sind ihm alleinige Hilfsmittel. 
„Ergibt sich die Zuordnung der Menschen zu den produktionstechnischen 
Elementen im kleinen Betrieb sozusagen von selbst, so wird in irgendeinem 
Augenblick, da der Betrieb eine gewisse äußere Größe und innere Ausstattung er 
reicht, infolge der sachlichen Verfassung des Betriebes und der Zahl der in ihm 
Beschäftigten eine mehr oder minder bewußte Organisation notwendig 1 .“ Aus 
dem „jungen Bürschchen, das die notwendigsten Schreibereien“ in einem Bretter 
verschlag besorgt, wird der erste Buchhalter und aus dem besten Arbeiter der 
Werkführer oder Untermeister 2 “. Die räumliche Ausdehnung erzwingt eine räum 
liche Teilung des Betriebes, der — oft nur aus einem kleinen Schuppen bestehend 
— früher alle Maschinen in einem dunklen Raum beherbergte. Jetzt entstehen die 
„Maschinenställe“ — Dreherei, Fräserei, Hoblerei, Bohrerei, Gießerei — und die 
übrigen Haupt- und Hilfsbetriebe in eigenen Räumen und Gebäuden. Auch der 
kaufmännische Betrieb dehnt sich aus: die kaufmännische Hilfskraft wird zur 
„kaufmännischen Verwaltung“. Die Steigerung der Auftragsmenge, die eigentlich 
von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr mit geringfügigen Unterbrechungen anhält, 
läßt zu Überlegungen über die zweckmäßigste Anordnung der einzelnen Werk 
stätten und Büros keine Zeit. So kommt es zunächst zu der Häufung von gleich 
1 Geck: S.35. 2 Roesky: Die Verwaltung und Leitung von Fabriken, S.29. Leipzig 1878.
	        
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