Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Schluß,  der  ebenso  schädlich  ist  wie  eine  vertikale  nationale  Kampfgliederung ­
  der  Völker  gegeneinander.  Schließlidh  muß  auch  der
arbeitende  Mensch  eine  soziale  und  wirtschaftliche  Hebung  an
sich  begrüßen  ohne,  die  Notwendigkeit  des  Vergleichs  sozialen
Fortschritts  anderer  Schichten.  Meiner  Meinung  nach  ist  der
höchstmöglichste  soziale  Fortschritt  aller,  und  ich  fasse  das  bewußt ­
  als  Individuen,  das  Ziel  und  zwar  das  letzte  Ziel  jedes  Menschen, ­
  und  die  Gleichheit  im  höchstmöglichen  Fortschritt
aller  erstrebe  ich.
Darauf,  nach  allen  den  gemachten  Erfahrungen  noch  speziell
auf  die  Beweisführung  der  Produktionssteigerung  durch  die  Beteiligung ­
  einzugehen,  muß  ich  mir  versagen,  denn  ich  bilde  mir
nicht  ein,  daß  meine  Argumente  wertvoller  sein  könnten  als  die
Erfahrungen,  die  bewiesen  haben,  und  wer  dadurch  nicht  überzeugt ­
  werden  kann,  wird  sich  auch  hier  nicht  überzeugen  lassen.
Nur  auf  eins  möchte  ich  hinweisen,  zumal  ich  mir  bewußt  bin,  daß
ich  auf  Unternehmerseite  wie  bei  den  Arbeitern  in  gleicher  Weise
starke  Gegner  habe  wie  Freunde,  die  ich  doch  in  der  Überzahl
glaube,  welche  außerordentlichen  Ersparnisse  schon  durch  sorgfältigeres ­
  Umgehen  mit  dem  Arbeitsmaterial  für  die  Wirtschaft
und  ihre  Erträge  fruchtbar  gemacht  werden,  wenn  jeder  Angestellte ­
  ebenso  wie  der  Eigentümer  damit  wie  mit  seinem  Eigenen
umgeht.  Das  wird  jeder  ermessen,  der  in  den  Betrieben  das  heutige ­
  Wirtschaften  kennt.  Das  Miteigentum  an  dem  ganzen  Komplex ­
  des  Betriebes  im  neuen  erweiterten  Sinne  ist  allein  ein  wirksames ­
  Mittel  auch  gegen  die  heutige  Verschwendung  mit  dem
Besitz  anderer.
Das  System  der  Gleichberechtigung  von  Kapital  und  Arbeit
hat  folgende  Grundlagen:
Als  Werteinlagen:  1.  das  Kapital.  2.  die  Arbeitskraft  des
Unternehmers  und  3.  die  Arbeitskraft  der  Arbeiter  und  Angestellten.
Als  Existenzgrundlage  der  Einlagen  ergibt  sich  für  das
Kapital  eine  feste  Verzinsung  in  landesüblicher  Höhe,  für  jede
eingelegte  Arbeit  des  Unternehmers  sowohl  wie  des  Arbeiters  und
Angestellten  Lohn  oder  Gehalt.
Als  Gewinn:  Der  nach  Abzug  aller  Betriebskosten  und  der
Existenzgrundlagen  der  Einlagen  verbleibende  Reingewinn  des  Betriebes ­
  wird  auf  Kapital  und  Arbeit  entsprechend  ihrem  kapitalistischen ­
  oder  Arbeitsaktienwerte  gleichmäßig  verteilt.
            
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