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dir Sache am besten gemacht hätte. In der Praxis muß man die
Dinge nehmen, wie sie sind, und daher werden sich auch diese Erörterungen
lediglich an die Tatsachen halten.
Der „Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten"'
Nachdem um die Mitte des Juni 1912 der endgültige Beschluß
zur.Gründung der „Volksfürsorge" gefaßt worden war, äußerte sich
in einer größeren Öffentlichkeit zuerst der Vorsitzende des „Verbandes
öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland", Generällandschaftsdirektor
und Geheimer Oberregierungsrat Kapp- Königsberg
i. Pr. zu der Frage. In einer Rede, die er auf dem „28. Deutschen
Landwirtschaftlichen Genossenschaftstage" am 12. Juli 1912 in Dresden
hielt, wies er auf den parteipolitischen Charakter der geplanten
„Volksfürsorge" hin und betonte, daß das sozialdemokratische Unternehmen
nur dann mit Erfolg vereitelt werden könne, wenn dem berechtigten
Bedürfnis der Arbeiterschaft nach einer zweckentsprechend
arbeitenden Volksversicherung in einwandfreier Weise genügt werde.
Im weiteren Verfolg der Grundsätze, die er hier vertreten hatte,
trat im Herbst des Jahres ein „Zentralausschuß zur
Förderung der Volksversicherung" ins Leben, an dessen -
Spitze der Staatsminister von Moeller trat, und an. dem
namhafte Parlamentarier aus allen bürgerlichen Lagern beteiligt
waren. Dieser „Zentralausschuß" konstituierte sich im November
1912 und berief auf den 23. November 1912 eine Sitzung ein, Zu
der die Vertreter aller in Frage kommenden nationalen Verbände,
im besonderen auch der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eingeladen
wurden. Auch beteiligten sich daran die Behörden des Reiches und
des preußischen Staates, soweit diese Dinge in ihren Amtsbereich
hineinspielten.
Der „Verband deutscher Leberrsverficherungsgesellschaften".
Inzwischen aber waren auch die privaten Lebensversicherungsgesellschaften
nicht untätig gewesen. Am 26. Juli 1912 hielt der
Ausschuß dieses Verbandes in München eine Sitzung ab, auf deren
Tagesordnung ebenfalls die Frage einer nationalen und gemeinnützigen
Volksversicherung stand. Hier wurde bekanntgegeben, daß
bereits seit einiger Zeit zwischen den privaten Lebensversicherungsgesellschaften
und dem Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatversicherung
Verhandlungen schwebten, die das Ziel verfolgten, die gesamte
bürgerliche Volksversicherung in der Form einer gemeinnützigen
Aktiengesellschaft zusammenzuschließen. Auch wurde geltend gemacht,
daß es zweckmäßig sein würde, für eine solche Gesellschaft sich sowohl
die Mitarbeit der bestehenden alten Volksversicherungsgesellfchaften,
als auch der öffentlichen Lebensversicherungsanstalten zu
sichern. Gerade das letztere ist im Hinblick auf die späteren Ereignisse
besonders bemerkenswert.
Es trat danach eine Volksversicherungskommission des „Verbandes
deutscher Lebensversicherungsgesellschaften" zusammen, deren Vorsitz
der Vorsitzende des Verbandes, Regierungsdirektor von R a s p -
München übernahm. Diese Kommission arbeitete einen Plan aus,