Full text: Der Zucker im Kriege

Inhalt von Heft 12/1): 
Zucker und Zuckerindustrie in ihrer Bedeutung für die deutsche Land- 
und Volkswirtschaft. Von Dr. Robert Follenius, Vorstandsmitglied der 
Reichszuckerstelle, Berlin. S. 1. 
1. Zuckerindustrie und Landwirtschaft. S. 1. 2. Die Wichtigkeit des Rüben 
baues für den gesamten Landbau. S. 7. 3. Die deutsche Zuckererzeugung und 
ihre Verwertung. S. 16. ft. Die Zuckerindustrie nach Kriegsbeginn. S. 25. 
5. Die Ursachen der Zuckerknappheit seit dem zweiten Kriegsjahre. S. 2?. 
Schlußwort. S. 33. 
Die Kriegsbewirtschaftung des Zuckers. Von Dr. Karl Feßmann, Leiter 
der Volkswirtschaftlichen Abteilung der Reichszuckerstelle, Berlin. S. 35. 
1. Zuckererzeugung und Zuckerverbrauch vor dem Kriege. S. 35- U. Der Gang 
der deutschen Zuckerwkrtschast im Kriege bis zur Verordnung vom 10. April 
1916. S. 36. 1. Die Zeit vom 31. Juli 1914 bi« April 1915. S. 40. 
2. Ende April 1915 bis November 1915- S. 55- 3. Dezember 1915 bis 
10. April 1916. S. 62. III. Die deutsche Zuckerwirtschast seit der Gründung 
der Rekchszuckerstelle. S. 65- 1. Nach der Sekte der Erzeugung. S. 66. 
2. Nach der Seite der Verteilung und des Verbrauchs. S. 74. s) Bedarf 
der Zivilbevölkerung. S. 75. b) Bedarf der Zucker verarbeitenden Industrie. 
S. 84. IV. Süßstoff. S. 91. Schlußwort. S. 96. 
Abgeschlossen Mitte Mai 1917- 
preis des Heftes M. 1.20. 
Jede gute Buchhandlung und jedes Postamt nimmt Bestellungen an. 
(Xye Sammlung „Beiträge zur Kriegswirtschaft" ent- 
stammt der Anregung des Präsidenten des Kriegs 
ernährungsamts, Exzellenz v. Batocki,- sie wird von der 
Volkswirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernähmngsamts 
herausgegeben. Die Beamten dieses Amts sind neben Ver 
tretern der Wirtschaftswissenschaften als Mitarbeiter für die 
„Beiträge"gewonnen worden, dasreicheMaterkalder organi 
sierten deutschen Kriegswirtschaft soll dabei verwertet werden. 
In den Einzelaussührungen gibt jede Abhandlung ledig 
lich die wissenschaftliche Auffassung des Verfassers wieder. 
Das Kriegsernährungsamt macht denMitarbeitern hinsichtlich 
ihrer Darlegungen keine Vorschrift und überläßt ihnen für 
ihre Auffassung die Verantwortung.
	        
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