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Ü 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Vorteil, daß dieselben keine Erforschung der persönlichen, nament- 
lich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfordern. Wenn 
wir vor Augen halten, daß der geringere Erfolg der Ertragssteuern 
usw. hauptsächlich damit zusammenhängt, daß sie die Erforschung 
der Produktions-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraus- 
setzen, dann wird es uns vollständig klar, daß jene Steuern sich 
einer großen Beliebtheit erfreuen müssen, die das nicht erfordern. 
Die Hauptkraft der Verzehrungssteuern ruht in deren diskretem 
Charakter, in ihrer schonenden Form. 
Ein in praktischer Beziehung höchst wichtiger Vorteil der 
Verzehrungssteuern besteht ferner darin, daß die Bezahlung der- 
selben von seiten des Steuersubjektes an keinen Termin gebunden 
ist, was diese Steuerart fast unentbehrlich macht‘). Darum ist die 
Verzehrungssteuer par excellence die Steuer der kleinen Leute, die 
infolge ihrer geringen Krait nicht in der Lage sind, an voraus 
festgesetzten Terminen ihrer Steuerpflicht zu genügen. Bei der 
Verzehrungssteuer geschieht die Steuerzahlung, ebenso wie der Ver- 
brauch, mit welcher jene unzertrennlich zusammenhängt, dann, wenn 
es die Zahlungsfähigkeit des Steuersubjektes möglich macht. Hier- 
durch sind viele UÜbelstände vermieden, sowohl von seite der Steuer- 
zahler, als von seite des Staates. Dort, wo das Einkommen und der 
Vermögenszustand unbestimmt, schwankend ist, dort kann die Steuer- 
zahlung nicht fixiert werden, weder der Höhe noch dem Zeitpunkte 
nach. Die Verzehrungssteuer wird diesem Umstande vollkommen 
gerecht. Ubrigens besteht diese Unbestimmtheit nicht bloß mit 
Rücksicht auf den Zeitpunkt, sondern auch mit Rücksicht auf die 
Steuersubjekte. Der Staat vermag es nicht, die kleinen Steuer- 
kräfte in Evidenz zu halten, was bei den Ertrags- und Einkommen- 
steuern unbedingt nötig ist; die Verzehrungssteuer hingegen arbeitet 
automatisch und erreicht die minimalsten Steuerkräfte. Auch 
sporadische Einkommen werden leichter durch Verzehrungssteuern 
erreicht. 
Auch der Eingang der staatlichen Einnahmen gewinnt eine 
vorteilhaftere Verteilung, als bei jenen Steuern, deren Einlieferung 
an zwei halbjährigen, oder vier vierteljährigen, oder höchstens zwölf 
monatlichen Terminen erfolgt. Dies ist Folge der Tatsache, daß 
die Verzehrungssteuern die elementaren Vorgänge der Wirtschaft 
begleiten, während die Ertragssteuern usw. bloß die Hauptresultate 
erfassen, weshalb dieselben ohne besondere Inkonvenienzen nur dort 
!ı Bismarck wies in seinem Memorandum über die Steuerreform im Jahre 
N hin, daß die direkten Steuern den Steuerpflichtigen mit Pfändung 
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