Zum anderen sollten die erlassenen Verbote eine Ankaufs-
erschwcrung bilben, die man für notwendig hielt, um den ungesund
stark einsetzenden Einkäufen, die angeblich für Heereszwecke, m
Wirklichkeit aber aus Spekulationsgründen durchgeführt wurden,
entgegenzuarbeiten.
Der weiterhin gegen die Verbote gemachte Einwurf, daß das
Schlachtvcrbot für weibliche Rinder unter 7 Jahren die A b ft o ß u n g
der schlechten Milchtiere unmöglich machte und damit die notwendige
Säuberung des Viehbestandes von unproduktiven Fressern verhinderte,
trifft insofern nicht zu, als das Verbot ja nur für die Dauer von
3 Monaten Geltung hatte; die Abstoßung nach diesem Zeitpunkt war
also möglich; dazu kommt, daß während der Geltungsdauer des Ver
botes die Herbstweide, die denkbar billigste Ernährungsweise, den
Viehhaltern zur Verfügung stand, wodurch eine Erhöhung der Fleisch-
auSbeute durch den gerade in dieser Zeit erfolgenden Zuwachs erzielt
werden konnte. Außerdem ermöglichte das Schlachtverbot den
Winterstallmastgebicten, die das zur Mästung benötigte Vieh uiu
diese Zeit einkaufen, eine gute Erwerbsmöglichkeit von Magervieh.
Tatsächlich haben bei der langen Dauer des Krieges die erlassenen
Schlachtverbote insofern eine günstige Wirkung gezeitigt, als die
damals vor der Schlachtung bewahrten männlichen Kälber und
Jungtiere seit der Zählung am 1. Juni 1916, das ist der Zeit
punkt, wo sie in die Klaffe der zwei und mehr Jahre alten Ochsen und
Bullen hineinwuchsen, wiederum eine Vermehrung dieser so wichtigen
Viehgattung bewirkten, die bei den Bestandsaufnahmen am 1. Juni,
1. September und 1. Dezember 1916 3,0, 3,2 und 2,9 v. H. den
vorhergehenden Erhebungen gegenüber betrug.
Wenn ein Einwand gegen die damalige Verordnung erhoben
werden kann, so ist es der, daß die Festlegung eines Mindestlebend
gewichtes von 75 kg bei Kälbern die außerordentlich verschiedene
Wüchsigkcit und Entwicklung der deutschen Rinderrassen nicht be
rücksichtigte.^ Überall da, wo leichte Rinderschläge gehalten werden,
handelt cs sich um Gebiete mit schlechteren Futterverhältnissen, und
hier lebt die meistens auch ärmere Bevölkerung ausschließlich von den
unmittelbaren Erzeugnissen ihres Betriebes,' wobei die Milch die
Hauptrolle spielt, so daß die Notwendigkeit, den Kälbern, die sonst
schon mit 40 bis 50 kg abgeschlachtet wurden, zur Erreichung von
75 kg Lebendgewicht verhältnismäßig mehr Milch zu geben, eine
starke Verschlechterung der menschlichen Ernährung mit sich brachte.
Über die Wirkung des Schlacht Verbotes geben
nachstehende S ch l a ch t u n g s z a h l c n Aufschluß;