Full text: Selbstkostenrechnung und Preispolitik

388 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel. 
1718 auf die folgenden Bedingungen: Die Pforte gewährte 
den kaiserlichen Landen einen Handelsvertrag, der dem deutschen 
Kaufmann den Donauweg nach Osten eröffnete; und sie trat 
das Banat ab, dazu das nördliche Serbien mit Belgrad, einen 
Teil der kleinen Walachei bis zur Aluta sowie einige bosnische 
Distrikte an der Unna. Es war das ganze Ungarn und mehr, 
was das Haus Habsburg jetzt erhielt; es war die Krönung 
der Türkenpolitik und Türkenkriege der letzten Geschlechter. 
Auch Venedig machte bei dieser Gelegenheit seinen Frieden 
mit den Türken. Natürlich nicht unter so günstigen Bedingungen 
wie sterreich. Es mußte die letzten Besitzungen auf Kreta 
aufgeben; es verlor Morea. Doch behielt es Cerigo und 
gewann zum Schutze der ihm verbleibenden ionischen Inseln 
so viele Stützpunkte auf dem albanischen und dalmatischen Fest⸗ 
lande, daß seine Herrschaft auf der Adria fast mehr, als bisher, 
gesichert schien. — 
Wie die lange Zeit der Türkenkriege im 17. Jahrhundert, 
so hatte aber auch das Jahrzehnt des spanischen Erbfolgekrieges 
aoch seine spezifischen Nacherscheinungen; und auch diese waren 
naturgemäß für sterreich von großer Bedeutung. 
Es handelte sich dabei vornehmlich um die junge Herrschaft 
Osterreichs in Italien, um Mailand und Neapel und den 
anderen habsburgischen Besitz sowie seine Einflußsphäre; und 
die Bestreitung dieses Erwerbes ging in einem sehr merk—⸗ 
würdigen Zusammenhange von Spanien aus. 
Es ist schon einmal angedeutet worden, daß üsterreich 
mit den großen Erwerbungen im Donaugebiete und in Italien 
sowie dem Anfall der ehemals spanischen Niederlande eigentlich 
ein Landgebiet zugefallen war, von dem aus es sich wohl zu 
einer großen Handels- und Seemacht entwickeln konnte. Und 
dies Moment wurde seit den ersten Jahrzehnten des 18. Jahr⸗ 
hunderts keineswegs übersehen; es war, als sollten jetzt die 
früheren Mahnungen der Becher und Hörnigk! Erfüllung finden. 
Dabei ging man naturgemäß von derselben Kombination 
Bgl. Bd. VI -- S. 442 ff.
	        
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