Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

1. Titel: Kauf. Taujdh. S$ 440. 
573 
Sekeler, Die rechtlichen Befonderheiten des SukzeffivlieferungsvertragsS, 
Difl. Stuttgart 1910. En 
Speziell binfihtlih des Bierlieferungsuertrags vol. ROT. 
Bd. 63 _S. 297, Dertmann, Bayr. Landesprivatrecht S. 193 ff, au 
Rohl, Die juriftijche Natur des Bierlieferungsvertrags, Bonn 1904, 
U Bierlieferunasvertrag (Berlin 1909, und Vorbem. 
, 3 vor . 
Bur Anmendung de8 S 377 DO auf das Recht des Käufer8, 
bei einem Sußzeftivlieferungsgefchälte wegen mangelhafter Lieferungen 
vom VBertrage zurüczutreten, |. NOS. Bd. 65 S. 49. 
Zur SE EEE des 8 327 it hier noch fpeziell zu bemerken: 
Nu3 8 440 Ubi. 1 mit 8 353 Abi. 1 und 2 darf nicht gefülofien 
merden, daß der Rücktritt nur dann ausgefchloffen jet, wenn 
bei dem, der den Gegenftand infolge der Veräußerung erlangt hat, 
die Vorausijebungen des S 351, nämlihH wefjentlihe Berfchlechterung, 
Untergang oder fonftige Unmöglichkeit der Herausgabe eingetreten 
jeien; au da3 Moment ift hier wefjentlich, wenn ah der 
Käufer Sn {Ohuld haft G. B. durch Nidhtzahlung der Hypothekzinien 
mit der Folge der Zwangsverfieigerung) in die Unmögligfeit 
der HeranuZgabe verjebt hat. SKn erjter Meide kommt ferner {tet8 
das Berfchulden des Wandlungstlägers an der Unmöglichkeit der 
YNückgabe in Betracht (S 351). In Falle der Veräußerung ft der 
Yücktritt auch dann ausgeldhlofjen, wenn das Verfchulden nicht den 
Neräußerer, jondern den Ermerbher trifft (8 353). Erfolgt die Ber- 
Gußerung unter Umftänden, die den (Erwerber nicht zur KRückver- 
äußerung verpflichten, 10 fann in der Weigerung des Erwerbers, 
jeinen Erwerb rücgängig zu machen, ein Verfchulden nicht gefunden 
Derden; En hat die Unmöglichtfeit dann ihren Grund in dem 
nl des Verkukerers. Ob ihm aber diefes Verhalten als Ver- 
dulden anzurechnen fei, ft nad Lage des Einzelfalles zu 
:nticheiden. NOS. Bd. 56 S, 258 {ff., insbejondere S. 260 und 261. 
Da dem Käufer wegen eines Mangel8 im Rechte nach 88 440, 327, 
349 ein einfeitigeS, von der Zuftimmung des BerkäuferS nicht 
abhängiges Rüctrittasredht zufteht, kann er au nicht auf 
Cinmilligung in den Rücktritt oder N Anerkennung des 
Kücktrittsrecht3 Hagen, außer e8 find etwa die NS der 
Seftitellungsklage gegeben, vgl. RG. in Jur. Wichr. 1903 Beil. S. 68. 
b) Ueber eine au8nahm8meife AusSfidhliekung des Nüdctrittäreht8 
beftimmt BGB, 8 454. 
Das Erfordernis einer v orgängi en Entwehrung (Eviktion) der ver: 
kauften Sache befteht im N URDIABE nit mehr. Neber diefen vom 
gemeinen Rechte val. aud VLR. TI. I Tit. 5 8 317, Lit. 11 88 135, 136, 
143; Jüächt. ©®B. 88 930 {f.; cod. civ. art. 1662) abweidenden Stand- 
punft des BGB, enthalten P. I, 662 ff. eingehende Erörterungen. Dabei 
ind aber doch auch die ES en bj. 2 bis 4 de8 S 440 in Betracht 
za ziehen, welche in Anfehung beweglidher Sachen den Anforuch auf 
Schadenserfaß modifizieren. 
sa ‚Oemelung von Art und Höhe des Schabenserfaße8 bal. 
3 . 
Nleber den maßgebenden Zeitpuntg, für die ShadensSbemefjung 
hatte S. I S 377 Ubi. 2 eine eigene Beiltimmung, die übrigen3 teilweite 
mit dem Eviktionserfordernife nad € I 8 374 {{. oben) SEN (vgl. 
Windjcheid-Kipp, Land. Bd. 2 $ 391 bei Anm. 34). In der N. Komm. 
murbde diefelbe wieder geftrichen. €3 verbleibt daher hei den allgemeinen 
Normen in diefer Seping . , 
Bei einem Schadenserjabanfpruche wegen Nichterfüllung {ft wegen Der 
Eden das Recht des Wohnort und Erfüllungsorts des Mer: 
äufers maßgebend, NOS, Necht 1907 Nr. 1804. 
_ 4. Yeber fOhuldhafte Nichterfüllung vertraglider Berpflidtungen überhaupt 
[eiten8 des Verkäufers und deren Folgen vgl. Bem. VI, 2 zu 5 433, MVorbem. 5, € vDr 
8 549 ımd die Bem. IN zu S 276. 
5. Unter befonderen Umftänden, wenn e8 ich um einen ganz außerordentlichen 
Schaden handelt, kann dem vertragstreuen Käufer die Mornahme eines Dedunagskaufs 
üngdefonnen werden, I. ROES., Recht 1909 Nr. 446
	        
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