Full text: Der Handel mit Prämienobligationen

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jwilligung als eine Derogation vom alten Gesetz. 
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'"Sinne stellte die Regierung den Antrag und die. 
sj y genehmigte ihn mit starker Mehrheit. 
r ungeschickten Antragstellung wurde die Ge- 
>ch schwankender. Man stritt sich darüber, oh 
ssetz ein Ausnahmegesetz wäre, oder ob der Gesetz- 
izeugen wollte, daß die Prämienobligationen nicht 
setz von 1836 gehörten. 
1 muar 1876 machte der Kassationshof dem Streit 
im er entschied, daß die Ausgabe von Prämien- 
■ id der Handel mit solchen unter die Bestimm un- 
v es von 1836 fallen. An dieser Auffassung wurde 
lalten und als 1888 das Parlament der Panama- 
"laubnis erteilte, Prämienobligationen auszugeben, 
Ausdrücklich durch Ausnahmegesetz. Als weitere 
nterpretation verbot der Justizminister durch Er- 
uni 1877, die Ausgabe von ausländischen Prä- 
____ Frankreich anzuzeigen und die Ziehungslisten 
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licht es also in Frankreich für jede Ausgabe von 
Jonen ein Spezialgesetz. Hingegen werden auf dem 
loch viele Werte gehandelt, deren Emission nicht 
Igt wurde. Dies ist nicht als eine Toleranz der 
Hassen, sondern als eine Folge der buchstäblichen 
Gesetzes von 1836, welches nur solche Operationen 
teilt, die infolge öffentlichen Angebotes entstehen. 
Hwahnten Umsätze an der Börse meistens nicht 
fehlt ihnen doch die zivilrechtliche Gültigkeit, enn 
■bügation, deren Ausgabe in Frankreich nie t ( urc 
■ e t ist, wird als res extra commercium e rac e 
ranzösischen Gerichtspraxis entstehen daraus 'eine 
Verpflichtungen, obwohl der Staat ie ^ m P e 
diesen nicht handelsfähigen Prämieno iga Ionen 
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i Neymarck, Revue des Soc. 1884, S. 48 ff. und 185 ff..
	        
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