Full text: Der Handel mit Prämienobligationen

nämlich zur Beteiligung an einer Lotterie berechtigt, selbst nach 
dem der betreffende Titel schon zurückbezahlt war. Heute erhält 
der Inhaber nach der Amortisation der Prämienobligation einen 
Gewinnschein, womit er sich an den weiteren Ziehungen betei 
ligen kann. 
Die erste französische Lotterieanleihe, deren Obligationen 
die Kapitalforderung sowie die Lotteriebeteiligung in einem 
Titel verkörperten, datiert aus dem Jahre 1817. 
In der Schweiz haben merkwürdiger Weise die Prämien 
anleihen sehr spät Eingang gefunden. Das erste war das Neuen- 
burger-Stadt-Anleihen vom Jahre 1857 im Betrage von Fr. 
1,250,000, rückzahlbar innert 50 Jahren. Diesem folgte das 
Lotterieanleihen des Jura industriel, einer Eisenbahngesellschaft, 
vom Jahre 1858. Das letztere bestund in 100,000 Obligationen 
ä Fr. 20, die einen (Nominalbetrag von 2 Millionen Franken 
ergaben und in 90 Ziehungen bis 1903 zurückbezahlt wurden. 
Der niedrigste Gewinn bestund in den einfachen Zinsen, welche 
zu dem relativ hohen Satze von 5 o/o berechnet wurden. Der 
durchschnittliche jährliche Rückzahlungswert, d. h. 
die Summe der ausbezahlten Beträge dividiert durch die Anzahl 
der gezogenen Lose, erreichte im Jahre 1903 Fr. 80.80. Bis 
zu diesem Zeitpunkt wuchs der ursprüngliche Nominalbetrag 
von Fr. 20 mit seinem einfachen Zinse auf Fr. 65 an, sodaß 
also der Rückzahlungswert diesen Betrag um Fr. 15.80 über 
stieg. Rechnete man aber 5 °/o Zinseszinsen, so blieb der Rück 
zahlungswert weit hinter dem so sich ergebenden Betrag von 
Fr. 179.70 zurück. Diese Anleihe entsprach immerhin einer 
effektiven Verzinsung von 3V 8 o/ 0 . 
Diesen zwei ersten- Versuchen folgte das Staats- und Eisen 
bahnlotterie-Anleihen des Kantons Freiburg vom Jahre 1861 im 
Nominalbeträge von 6 Millionen Franken, dessen letzte Ziehung 
im Jahre 1914 erfolgen wird. 
Zur Zeit jener ersten Anleihe sah man in der Schweiz in den 
Prämienobligationen noch keine Gefahr, denn Landammann Dr. 
S. Etlin äußerte sich in einem Vor trage, den er an der Ver 
sammlung der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft am 
23. September 1862 in Sarnen hielt, folgendermaßen. „Diese
	        
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