74
lischen Wert. Denn je mehr Zinsen bei ein und derselben Ren
tabilität ausbezahlt werden, umso niedriger sind verhältnismäßig
die auszulosenden Beträge. Bei uns sind wir nicht so gut bestellt,
denn unter den schweizerischen Werten sind nur zwei, die einen
regelmäßig zur Auszahlung gelangenden Zins abwerfen.
2. Ausländische und kantonale Gesetzgebung.
Durch die Emission von Prämienanleihen und durch die An
lage von Kapitalien in dieselben werden nationalökonomische
und sozialpolitische Interessen auf das Spiel gesetzt, die durch
das Gesetz verteidigt werden müssen. Es taucht die Frage auf:
Soll die Schaffung von neuen Prämienanleihen rundweg verboten
werden? Obschon vom moralischen Standpunkt aus eine prohi-
bitive Maßnahme zu rechtfertigen wäre, zeigt uns doch die Er
fahrung, daß dadurch Übelstände entstehen können. Diese sind
dreierlei Art:
1. Das Verlangen nach Gewinn, ohne dagegen ein entsprechendes
Quantum von Arbeit zu leisten, würde sich auf einem andern
Gebiet der Spekulation Befriedigung suchen. Heute sind es bei
uns nicht mehr die Lotterien, welche den finanziellen Ruin
in Familien bringen; an ihre Stelle ist die Börsenspekulation
getreten, welche in alle Schichten der Bevölkerung einge
drungen ist.
2. Das grundsätzliche Verbot würde eine starke Kurssteigerung
der noch bestehenden Anleihen verursachen. Dies hätte den
Nachteil, daß derjenige der zu einem hohen Kurse gekauft
hat, bei der Rückzahlung zum Nominalwert einen starken Dis-
agio-Verlust erleiden würde.
3. Die Ausgabe von Prämienanleihen findet dann eine Entschuldi
gung, wenn sie zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken
geschieht, also nicht privatwirtschaftlichen, auch nicht fis
kalischen und bei uns namentlich nicht partikulär-fiskalischen
Interessen dient. Aber auch dann soll die Formel: „Der Zweck
heiligt die Mittel,“ nur mit größter Sorgfalt angewendet wer
den, denn man muß bedenken, welche Klasse von Leuten