Full text: Der Handel mit Prämienobligationen

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vom 20. Juli 1870) Bestimmungen, welche die Ausgabe und die 
Bekanntmachungen von fremden Lotterien verbieten. Unter diese 
Lotterieverbote fallen fast ausnahmlos auch die fremden Prä 
mienobligationen, sei es, daß ein Gesetz dies formell bestimme, 
wie in Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, oder daß 
die Gerichtspraxis diesem Prinzip Geltung verschafft habe. 
Sobald einmal fremde Prämienobligationen in einem Lande 
offiziell Einlaß gefunden haben oder mit Rücksicht auf den frü 
heren Verkehr durch Abstempelung weiterhin umlaufsfähig er 
klärt wurden, können sie wie die einheimischen Werte frei zir 
kulieren, mit dem Unterschied, daß sie mancherorts, so in Frank 
reich, einer höheren Steuer unterliegen. 
Die Schweiz steht mit ihrer weitherzigen Gastfreundschaft 
für fremde Prämienobligationen ganz isoliert da. Es gibt sonst 
kein Land von Bedeutung auf dem Kontinent, das nicht gesetz 
liche Schranken gegen auswärtige Prämienpapiere errichtet hätte. 
Bevor ich auf die Notwendigkeit, auch in der Schweiz die 
sen fremden Papieren das Asylrecht zu künden, näher eingehe, ist 
es notwendig, die kantonalen Bestimmungen über die Emission 
und den Handel mit Prämienobligationen kennen zu lernen. 
B. Kantonale Gesetzgebung. 
Die kantonalen Gesetze über den Handel mit Prämienobli 
gationen sind sehr spärlich, denn nur die sechs Kantone Zürich, 
Aargau, Baselstadt, Freiburg, Waadt und Tessin haben diesbe 
zügliche Bestimmungen, die aber in der Mehrzahl der Fälle nicht 
über den Rang einer Verordnung oder eines Polizeistrafgesetzes 
hinausragen. Es ist dies ein Beweis dafür, daß man den Handel 
mit Prämienobligationen an sich in den meisten Kantonen nicht 
als eine Gefahr empfindet. Die Maßnahmen, welche bis jetzt er 
griffen wurden, gehen denn auch in erster Linie darauf hinaus, 
die gefährlichen Nebenformen, so den Ratenloshandel und das 
Promessengeschäft zu unterdrücken. 
a. Als der Kanton Aargau zu Beginn der Neunzigerjahre 
vom Kanton Zürich her mit Prämienobligationen überschwemmt 
wurde, hatte man noch keine ausdrücklichen Bestimmungen gegen
	        
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