nähme dieser Berichte wird eine Aufgabe der nächsten Zukunft
für uns sein.
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Nebenher ging in wachsendem Mage auch eine Beratung
und U n f e r s 1 ü b u n g der einzelnen Mitglieder auf schriftlichem
und mündlichem Wege bei allen Schwierigkeiten, welche
ihnen aus dem Geschäftsverkehr mit dem Ausland
erwuchsen. Im Vordergrund standen begreiflicherweise Zoll
schwierigkeiten und Zollstreitigkeiten; aber mehr und mehr
machten sich auch Fälle geltend, bei dgnen aus dem Warenverkehr
mit dem Auslande einerseits Meinungsverschiedenheiten juristischen
Charakters erwuchsen, bezw. eine gerichtliche Wahrung ihrer In
teressen im Ausland notwendig wurde, andererseits Unklarheiten
und Mißtichkeiien in der Gestaltung der Verkehrsverhältnisse An
laß zu Beanstandungen und Eingriffen gaben. Die zunehmende
Anzahl der einschlägigen Angelegenheiten führte dazu, daß als
Beiräte des Vorstandes (bezw. Ausschusses und Sekretariates),
zwecks sachkundiger Beratung und Ausführung einschlägiger Be
schlüsse zwei besondere Fachausschüsse eingerichtet
wurden: für internationale R e ch t s v e r f o I g u n g und für inter
nationales Verkehrswesen, und dementsprediend je eine be
sondere Rechisabteiiung und Verkehrsabteilung im Vereinssekre-
lariat eingerichtet wurde.
Wir gewannen zunächst einen Berliner Rechtsanwalt als
Justiziar des Vereins, der die aus Mitgliedskreisen vorge
brachten Fälle nach Bedarf bearbeitete. Es ergab sich aber bald,
daß hierzu eine Kenntnis der ausländischen Rechts- und Gerichts
verhältnisse notwendig war, sowie daß umgekehrt auch aus Mit
gliedskreisen selbst oft Anfragen nach bewährten und zuverläs
sigen Rechtsanwälten im Auslande bezw. nach auslandskundigen
deutschen Anwälten an uns erfolgten. So gingen wir denn daran,
uns ein (allmählich auf sämtliche Wellmarktpläße ausgedehntes)
Neß von Vertrau,ensanwälten im Auslande zu
schaffen. Diese mußten sich uns gegenüber verpflichten, zunächst —
unentgeltlich, oder doch zu entgegenkommenden Bedingungen —
Auskunft darüber zu erteilen, ob nach den Rechtsverhältnissen ihres
Landes überhaupt die Rechtslage des Einzelfalles aussichtsreich
sei und welche Rechtsmittel gegebenenfalls am schnellsten und
billigsten zum Ziele führten; zum Teil legten sie sich auch sogar
auf bestimmte Grenzen über Gebührenforderungen fest (die ja be
kanntlich in vielen Staaten nicht, wie in Deutschland, verordnungs
mäßig geregelt sind). — In Ergänzung hierzu stellten wir im Laufe
der Zeit eine Adressenliste aller derjenigen deutschen Rechtsan
wälte auf, welche sich auf Grund besonderen Studiums von Recht
und Sprache eines bestimmten Landes als Auslands-Spe
zialist bezeichnen können.
Schließlich veranlaßte uns die zu Tage tretende mangelnde
Vertrautheit der Geschäftswelt mit den für die Beschreitung des